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Kroatien

Kroatien: Änderungen des Gesellschaftsrechts


Im Rahmen einer Modernisierung des kroatischen Gesellschaftsrechts soll ab dem 1.9.2019 die online-Gründung der Gesellschaftsformen d.o.o. und j.d.o.o. per App ermöglicht werden. Dies soll die Gründung vereinfachen und beschleunigen.

Gleichzeitig wird die Höhe des Mindeststammkapitals bei einer Gesellschaftsgründung auf 5.000 kroatische Kuna reduziert. Innerhalb eines Jahres nach der Handelsregistereintragung der Gesellschaft muss dann der Rest (195.000 Kuna) geleistet werden.

Ebenso wie die Gründung einer Gesellschaft soll auch die Auflösung erleichtert werden: hohe Liquidationskosten entfallen; es reicht eine Einverständniserklärung aller Gesellschafter.

Quelle: GTAI