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Tschechische Republik

Kurzarbeitergeld jetzt auch für Grenzpendler


Das Bundesarbeitsministerium hat am 7. Mai eine Regelungslücke beim Kurzarbeitergeld für Beschäftigte aus Polen und Tschechien geschlossen. Mit der Entscheidung ist nun klar: Grenzpendler haben grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die ausgefallene Arbeitszeit. Das gilt auch dann, wenn die Grenze geschlossen ist oder nach dem Übertritt Quarantäneregeln gelten.

Quelle: IHK Dresden