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Kuwait

Kuwait: Neues Gesellschaftsgesetz


Am 29. November 2012 ist in Kuwait ein neues Gesellschaftsrecht in Kraft getreten. Dabei sollte bereits vorab betont werden, dass zwar die vorher ausdrücklich im Gesetz genannte einheimische Mindestbeteiligung gestrichen wurde, dies allerdings nicht bedeutet, dass Kuwait dieses Erfordernis grundsätzlich aufgegeben hätte. Vielmehr findet sich das Erfordernis der einheimischen Mindestbeteiligung weiterhin im Investitionsgesetz und anderen Gesetzen und es bleibt zudem abzuwarten, ob nicht die Ausführungsbestimmungen noch entsprechende Regelungen enthalten werden. Zwar wird derzeit auch an einem neuen Investitionsgesetz gearbeitet, es ist zu diesem Zeitpunkt aber eher nicht davon auszugehen, dass von der grundsätzlichen einheimischen Mehrheitsbeteiligung abgewichen werden soll.
Grundsätzlich zielt das Gesetz natürlich gleichwohl auf eine Förderung der ausländischen Direktinvestitionen ab. Wesentliche Neuerungen sind insbesondere:-  Die Einführung des sogenannten One-Stop-Shops ermöglicht die Registrierung einer Gesellschaft bei einer einzigen Abteilung des Ministeriums für Handel und Industrie.
-  Einführung von Grundsätzen der Unternehmensführung (corporate governance).
-  Eine stärkere Trennung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
-  Verzicht auf die Mindestbeteiligung von Vorstandsmitgliedern bei
Aktiengesellschaften erlaubt größere Flexibilität; sowohl bei der Wahl der Vorstandsmitglieder als auch bei der Verteilung der Gesellschaftsanteile.
Bereits bestehende Gesellschaften müssen sich innerhalb von sechs Monaten an die Bestimmungen des neuen Gesellschaftsgesetzes anpassen.

Quelle: IHK Ostwestfalen (Arabien-Ticker)