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Großbritannien

Limited - die Attraktivität ist verschwunden!


Die vor einigen Jahren noch hochattraktive Gesellschaftsform der englischen Limited ist inzwischen "entzaubert". Konnte man Anfang dieses Jahrhunderts noch erkennen, dass vielfach deutsche Startups die "Ltd" als Unternehmensform einsetzten, da vor allem das niedrige Eigenkapital attraktiv erschien, haben der Markt selbst wie auch der deutsche und der englische Gesetzgeber sowie die Aufsichtsbehörden inzwischen dazu beigetragen, dass diese Unternehmensform heutzutage deutlich an Attraktivität verloren hat.

Wesentlich für diese Entwicklung in Deutschland war die Einführung der haftungsbeschränkten "Unternehmergesellschaft" (UG), die seit 2008 als so genannte Mini-GmbH mit einem Startkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Die Lage der von deutschen Unternehmern gegründeten Limiteds, die in Deutschland tätig wurden, verschlechterte sich auch dadurch, dass sie durch den deutschen Gesetzgeber den Regelungen und Pflichten des deutschen Insolvenzrechts unterworfen wurden und dass sich Berufsverbote für ehemalige GmbH-Geschäftsführer, die Manager von Ltds wurden, auf die in Deutschland tätige Ltd erstreckten. Letztlich wurde der Limited aber auch zum Verhängnis, dass ihr manchmal der Makel der "dubiosen" Geschäftstätigkeit angeheftet wurde und ihr gelegentlich unredliche Geschäftsabsichten unterstellt wurden. Auch die Ltd-Gründer selber erkannten bald die Nachteile der Limitedgründung: so hatten sie hohe Kosten für Übersetzungsarbeiten, rechtliche Beratung und doppelte Buchführung zu tragen. Und wohl die wenigsten deutschen "directors" der in Deutschland tätigen Limiteds hatten damit gerechnet, wie rigoros das englische "Companies Register" die Offenlegungspflichten durchsetzte und wie rasch die Registerbehörde unkooperative limiteds aus dem Firmenregister löschte.

Prof. Dr. G.v.Bernstorff

Quelle: eigene Darstellung