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Griechenland

Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen


Schrittweise wird der griechische Zahlungsverkehr mit dem Ausland erleichtert. Unternehmen können seit dem 15.03.2016 ohne Genehmigung der Hausbank bis zu 10.000 Euro pro Tag ins Ausland überweisen. Dabei müssen allerdings die notwendigen Rechnungen und Belege sowie eine eidesstaatliche Erklärung über die Echtheit der Unterlagen vorliegen. Der Kontoinhaber muss außerdem bestätigen, dass er die Überweisung nur über eine Bank tätigt und nicht gleich von mehreren Konten Beträge überweist.

Firmen und Freiberufler, die über kein Konto in Griechenland verfügen, dürfen ab sofort ein neues Konto bei einer griechischen Bank einrichten.

Altkunden einer Bank, können inzwischen neue Konten in derselben Bank eröffnen. Private Neukunden dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Eröffnung vornehmen, zum Beispiel als Student oder für die Auszahlung des Gehalts.

Vorzeitige Kredittilgungen sind bis zu 50% des Betrags möglich. Kredite können sogar mit 100% vorzeitig getilgt werden, wenn die Tilgung mit Bargeld oder durch eine Überweisung aus dem Ausland erfolgt oder, wenn die Tilgung des alten Kredits durch einen neuen Kredit erfolgt. Immobilienkredite können vorzeitig zurückgezahlt werden, wenn die Immobilie verkauft wird.

Die Kündigung von Termingeldern ist ab sofort vor dem Fälligkeitsdatum möglich.

Quelle: www.gtai.de