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Indien

Lockerungen beim indischen Devisenrecht


Ein Beschluss der indischen Zentralbank (Reserve Bank of India, RBI) erlaubt indischen Gesellschaften mit sofortiger Wirkung Darlehen ausländischer Gesellschafter auch zur Finanzierung betrieblicher Zwecke aufzunehmen. Für die Darlehen ist eine besondere Genehmigung der indischen Zentralbank einzuholen, dies beinhaltet u. a. die Beantragung einer Vorabgenehmigung der RBI. Zudem ist die Aufnahme des Darlehens an bestimmte Vorgaben geknüpft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsch-Indischen Handelskammer.

Quelle: Deutsch-Indische Handelskammer, Düsseldorf