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Slowenien

Lohn- und Lohnnebenkosten


Arbeitslosigkeit fast 14% / Suche nach Spezialisten kann schwierig sein

Das novellierte slowenische Arbeitsgesetz schafft mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt und verspricht den Einstieg in ein arbeitgeberfreundlicheres Klima zu bringen. Die Arbeitsproduktivität liegt bei gut 80% des EU-Schnitts. Slowenische Arbeitnehmer gelten als qualifiziert und motiviert. 2012 lagen die Bruttolöhne mit 1.526 Euro monatlich höher als in anderen Transformationsländern, dabei gibt es innerhalb Sloweniens ausgeprägte regionale Lohnunterschiede.

Allgemeines zum Arbeitsmarkt

Slowenische Arbeitnehmer sind in der Regel gut ausgebildet. Mehr als jeder Fünfte zwischen 25 und 64 Jahren (22%) hatte 2011 einen Hochschulabschluss. Bei Facharbeitern und Bürokräften sind Qualifikation und Motivation meist hoch, generell ist das Qualitätsbewusstsein ausgeprägt. Englisch, Deutsch und - vor allem bei Slowenen ab mittlerem Alter - gute Kenntnisse des Serbischen beziehungsweise Kroatischen oder Bosnischen sind nicht nur bei Hochschulabsolventen häufig anzutreffen. Anfang 2013 lebten in Slowenien 1 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter, das waren 50% der Gesamtbevölkerung.

Als Folge der Wirtschaftskrise hat sich die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren stark erhöht. Trotz der mäßigen Verringerung im Jahresverlauf waren Ende Februar 2013 nach amtlichen Angaben 13,6% der Erwerbsbevölkerung arbeitslos. Besonders stark betroffen sind nach wie vor die östlichen Landesteile Podravska und Pomurska mit Raten von 14,7 beziehungsweise 18,1% (Dezember 2012). Jeweils rund 11,1% der Erwerbsbevölkerung waren demnach in Osrednjeslovenska mit der Hauptstadt Ljubljana und in der Küstenregion Obalno-Kraska ohne Beschäftigung. Die niedrigste Arbeitslosigkeit wurde in der Region Gorenjska, nördlich der Hauptstadt, gemessen (9,9%). Nach ILO-Erfassung lag die Arbeitslosenrate in Slowenien 2012 bei 8,9%, wobei mehr Frauen (9,4%) als Männer (8,4%) ohne Job waren.

IMAD zufolge hat sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2012 um 2,3% verringert. Die Bruttogehälter gingen gleichzeitig um 2,4% zurück. Da Sloweniens Wirtschaftsleistung sich 2013 voraussichtlich erneut rückläufig entwickeln wird (um circa 1,8%), rechnet das staatliche Wirtschaftsforschungsinstitut IMAD für das Jahr 2013 mit einer auf 13,4% und für 2014 auf 13,6% steigenden Arbeitslosenquote. Ein für 2015 erwartetes BIP-Wachstum von 1,2% verspricht die Arbeitslosenrate auf 13,2% zu verringern.

Etwa 17,3% aller slowenischen Arbeitnehmer hatten nach den aktuellsten Erhebungen aus dem Jahr 2010 einen befristeten Arbeitsvertrag; damit liegt Slowenien etwas über dem Schnitt der EU-27 von 14,0%. Dagegen gingen im Vergleich zum EU-Mittel von 19,2% nur 11,4% aller Erwerbstätigen einer Teilzeitbeschäftigung nach.

Allgemeine Arbeitsmarktdaten
Bevölkerung (Stand am 1.10.12) 2.058.123
Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio., 4. Quartal 2011) 1,02
Erwerbstätige (in Mio., 4. Quartal 2011) 0,936
Arbeitslosenquote 2012, ILO-Erfassung (in %) 8,9%
Analphabetenquote (in %, Zensus 1991) 0,46%
Universitätsabschluss (in %, 2. Quartal 2011) *) 22%

*) der Anteil an der Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre

Quellen: Statistikamt Slowenien (SURS), Wirtschaftsforschungsinstitut IMAD

Auch im wirtschaftlich geschwächten Umfeld kann es sich noch schwierig gestalten, Arbeitskräfte, vor allem solche mit höherer beziehungsweise spezialisierter Qualifikation, zu finden. Das trifft insbesondere für die Hauptstadt Ljubljana zu, aber auch für andere Wirtschaftszentren.

Von Juli 2011 bis Juli 2012 ging laut Angaben des Statistikamts Sloweniens die Zahl der erwerbsfähigen Personen (im Alter von 15 bis 65 Jahren) um 1,3% zurück. Besonders stark war der Rückgang mit 12,0% im Bauwesen und mit 6,2% in Land-, Forstwirtschaft und Jagdwesen. Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Umweltschutz verzeichneten hingegen einen Zuwachs um 3,7%.

2012 wurden vom Arbeitsamt insgesamt 46% weniger freie Arbeitsplätze ausgeschrieben als im Vorkrisenjahr 2007. Etwa 50% der Arbeitssuchenden wandten sich aufgrund der Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages an das Arbeitsamt - dies bedeutet eine Steigerung um 10% im Vergleich zum Vorjahr. Das Arbeitsamt in Slowenien wird in Zukunft hauptsächlich folgende Herausforderungen zu meistern haben: Die Senkung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt sowie die Angleichung von Angebot und Nachfrage auf dem slowenischen Arbeitsmarkt.

Eine Erhebung des Personalvermittlers Manpower, in der 629 Unternehmen zu ihrer Bereitschaft befragt wurden, neue Arbeitnehmer einzustellen, erbrachte im Frühjahr 2013 wieder optimistischere Einschätzungen. Im 2. Quartal 2013 wollen im Finanz- und Geschäftsdienstleistungs- sowie im Immobiliensektor 17% mehr Neueinstellungen vornehmen als im Vorquartal. In den Bereichen Energieversorgung, Transport, Logistik und Telekommunikation liegt der Zuwachs bei 10%. Insgesamt erwarten 14% der Arbeitgeber im Verhältnis zum 1. Quartal 2013 ein Beschäftigungswachstum, 76% wollen keine Veränderung der Arbeitnehmeranzahl vornehmen und 9% erwägen einen Personalabbau.

Nach der diesjährigen Konjunkturumfrage der Deutsch-Slowenischen Außenhandelskammer (März 2013, befragt wurden 31 internationale Unternehmen mit deutschen oder österreichischen Eigentümern) sind die Unternehmen besonders mit der Produktivität und den beruflichen Qualifikationen der slowenischen Arbeitnehmer zufrieden und auch mit der Qualität des Ausbildungssystems. Vor der Arbeitsrechtsreform beklagten sie eher die hohen Arbeitskosten sowie ein rigides Arbeitsrecht. Gemäß einer AHK-Blitzumfrage stellt die Gesetzesnovelle nun die Mehrheit der befragten Unternehmen zufrieden. 21% sind sogar sehr zufrieden. Die Hälfte erwartet Auswirkungen auf das eigene Unternehmen.

Nach Angaben der slowenischen Arbeitsagentur werden auch 2013 gutes Verkaufspersonal sowie hoch qualifizierte Fachkräfte im Bereich Entwicklung und Finanzen und in technischen Bereichen benötigt. Bei der Auswahl der Arbeitskräfte wird von Seiten der Arbeitgeber sehr viel Wert auf eine langjährige Berufserfahrung gelegt.

Die aktuellen Arbeitsmarktentwicklungen zeigen eine Ausrichtung der Unternehmen hin zu einer erhöhten Kosteneffizienz sowie zur Optimierung der Arbeitsstrukturen innerhalb der Unternehmen. Dies zeigt sich zum einen darin, dass regionale Unternehmensstandorte zu überregionalen Standorten zusammengefasst werden und sich der Produktionstrend weg von einer Bereithaltung von Warenlagern und hin zu "Just-in-time"-Produktionen entwickelt. Von den Arbeitnehmern wird eine erhöhte Flexibilität sowie die Bearbeitung eines breiteren Aufgabenspektrums erwartet. Zum anderen investieren Arbeitgeber vermehrt in ihre Belegschaft statt in Neueinstellungen.

In der Stajerska Region wurden 2012 nur in der Chemie- und Gummiindustrie, in der Lebensmittelherstellung sowie in der Metallverarbeitung neue Arbeitnehmer eingestellt. Ein größerer Arbeitskräftebedarf besteht in der Primorska Region im Hotel- und Gaststättengewerbe. In Betriebsstätten in Celje wurde verstärkt in Prozessautomatisierungen investiert. Die Nachfrage nach Maschinenbauern, Elektronikern sowie Mechatronikern ist daher hoch. Die Pharmaindustrie in der Dolenjska Region setzte ihren Ausbau von Arbeitsplätzen auch 2012 fort. Zu beobachten ist außerdem, dass immer mehr Italiener in Slowenien einen Arbeitsplatz suchen.

Von den großen internationalen Personaldienstleistern sind unter anderem Manpower und Adecco H.R. mit eigenen Niederlassungen am slowenischen Markt vertreten. Sie engagieren sich vor allem in der Zeitarbeitsvermittlung. Dem Headhunting, der Vermittlung von Führungskräften und Fachpersonal sowie Beratungsdienstleistungen widmen sich eine Reihe inländischer Firmen sowie vor allem einige auf die osteuropäischen Arbeitsmärkte spezialisierte Anbieter aus Österreich mit Vertretungen

vor Ort. Dazu gehören unter anderem P&P sowie Hill International. Zum Teil wird der Markt auch von internationalen Unternehmens- und Human Resources-Beratern von Österreich aus bearbeitet, unter anderem von Kienbaum. Auch die deutsch-slowenische Industrie- und Handelskammer bietet Personaldienstleistungen an, wie die Suche und Vorauswahl von Mitarbeitern und individuelle Recherchen zu aktuellen Löhnen und Gehältern (siehe Kontaktanschriften").

Personaldienstleistungen werden häufig bei einem Marktneueintritt in Anspruch genommen. Oft geht es um Stellenbesetzungen in neuen Vertriebsorganisationen. Wegen der geringen Marktgröße ist die Branche wenig spezialisiert. Angeboten wird gewöhnlich ein breites Spektrum von Leistungen einschließlich begleitender Trainingsprogramme und Beratungen zum HR-Management sowie zu arbeitsrechtlichen Fragen. Für gehobene Vermittlungsdienstleistungen werden bei erfolgreichem Abschluss Provisionen von 8.000 bis 15.000 Euro in Rechnung gestellt.

Für die Personal- und Stellensuche ist das Internet in Slowenien inzwischen das zentrale Medium. Wichtige Webseiten sind: http://www.mojedelo.com, http://www.zaposlitev.net und http://zaposlitev.delo.si. Auch soziale Netzwerke wie http://www.linkedin.com spielen bei der Stellensuche bereits eine große Rolle.

Löhne und Gehälter

Die Bruttomonatslöhne lagen 2012 in Slowenien im Schnitt bei 1.526 Euro und damit im Spitzenfeld unter den Transformationsländern. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen sie nach Angaben von IMAD nominal um 0,1%. Dies entspricht einem realen Rückgang um 2,4%. Im privaten Sektor sanken die Bruttomonatsverdienste real um 1,7%. Im öffentlichen Sektor sind sie wegen der Sparmaßnahmen sogar um 4,7% geschrumpft. Da Slowenien den Vorgaben des neuen EU-Fiskalpakts nachkommen will, werden die öffentlichen Gehälter gemäß dem IMAD-Institut auch 2013 voraussichtlich abnehmen (real um 1,9%). Wegen der abgeschwächten Wirtschaftsleistung sollen 2013 die Verdienste in privaten Unternehmen real nur noch um 0,6% wachsen. Ende 2011 endete eine Übergangsregelung für die stufenweise Anhebung des Mindestlohns. Für 2013 wurde er für eine Vollzeitbeschäftigung auf 783,66 Euro brutto festgesetzt gegenüber 597 im Jahr 2009. Von den 19 EU-Ländern, die einen Mindestlohn haben, liegt Slowenien damit auf Platz sieben. Gemessen am durchschnittlichen Lohnniveau im Inland liegt er gemäß einer EU-Analyse im Spitzenfeld der EU-Länder. Die Anpassung erfolgt jeweils zum Jahresanfang entsprechend dem Verbraucherpreisindex.

Generell ist bei den für Transformationsländer hohen slowenischen Löhnen zu berücksichtigen, dass auch Produktivität und Wertschöpfung vergleichsweise hoch sind. Nach aktuellen Angaben von Eurostat hat die Arbeitsproduktivität pro Beschäftigten in Slowenien 2011 etwa 80,6% des EU-Schnitts erreicht, was besser als in Tschechien (74,1%), Ungarn (71,2%) oder Polen (68,9%) ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die statistische Erfassung das tatsächliche Lohnniveau recht gut widerspiegelt, denn in Slowenien sind bilateral vereinbarte und nicht anderweitig erfasste Sonderzahlungen keinesfalls üblich. Experten im Lande raten hiervon auch ausdrücklich ab.

Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne
  2009 2010 2011 2012
nominal (in Euro) 1.439 1.495 1.525 1.526
Reale Veränderung (in %) *) 2,5 2,1 0,2 -2,4

*) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung

Quelle: Statistisches Amt Slowenien

Für das Jahr 2014 prognostiziert IMAD einen weiteren Rückgang der Bruttogehälter um 1,8%. Erst für 2015 ist wieder ein reales Wachstum in Sicht, allerdings nur um 0,3%.

In Slowenien gibt es ausgeprägte regionale Unterschiede bei der Wirtschaftskraft und den Verdiensten. So lagen die Löhne 2012 nur in der zentralen Region Osrednjeslovenska mit der Hauptstadt Ljubljana über dem Landesdurchschnitt. Hier erreichte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf gemäß neuesten verfügbaren Zahlen 2009 rund 143% des slowenischen Mittelwerts. Ansonsten besteht ein deutliches West-Ost-Gefälle. Noch relativ hoch ist die Vergütung im Küstengebiet Obalno-Kraska und in den nordwestlichen Regionen Goriska und Gorenjska und auch in Jugovzhodna Slovenija, das zwischen Ljubljana und der kroatischen Grenze bei Zagreb liegt und mit Novo Mesto über einen bedeutenden Industriestandort verfügt.

Niedriglohngebiete befinden sich vor allem im Osten des Landes. Die Wirtschaftsleistung (BIP) beträgt gemessen am Landesdurchschnitt in den Regionen Notranjsko-kraska 72,4%, in Zasavska 66,4%, in Pomurska 65,7% und in Koroska 74,9%. Da nicht nur die Löhne, sondern auch die Immobilienpreise in und um Ljubljana hoch sind, wählen viele Investoren einen Standort abseits der Hauptstadt, zum Beispiel an den Autobahnen nach Maribor im Osten oder in Richtung des Hauptstadtflughafens im Norden sowie in Richtung Küste oder Novo Mesto.

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen *)
  2012 (in Euro) Veränderung 2012/11 (in %)
Landesdurchschnitt 1.526 0,1
Hochlohnregion (Osrednjeslovenska/Hauptstadt Ljubljana) 1.699 -0,5
Niedriglohnregion (Pomurska) 1.334 0,6

*) erfasst sind die jährlichen Gesamtlohnkosten einschließlich dem Arbeitgeberanteil und dem Urlaubsgeld; nominal

Quelle: SURS

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen *)
  2012 (in Euro) Nominalveränderung 2012/11 (in %)
Insgesamt 1.526 0,1
Landwirtschaft 1.291 4,4
Bergbau 2.053 3,8
Verarbeitendes Gewerbe, darunter 1.397 2,5
.Nahrungsmittelindustrie 1.201 0,6
.Getränkeindustrie 1.674 0,5
.Textilindustrie (ohne Bekleidung) 1.180 1,1
.Holzindustrie 1.194 4,2
.Papierindustrie 1.452 1,7
.Chemische Industrie 1.683 2,6
.Pharmaindustrie 2.885 1,8
.Gummi- und Kunststoffindustrie 1.696 2,5
.Metallerzeugung und -bearbeitung 1.422 2,3
.Metallerzeugnisse 1.290 1,0
.Maschinenbau 1.496 5,1
.Elektrische Geräte 1.308 3,1
.Computer/Elektronik/Optik 1.399 0,4
.Fahrzeugbau 1.400 1,7
Handel, Reparaturen 1.374 0,9
Hotel und Gastronomie 1.088 -0,8
Transport 1.454 -0,4
Information und Kommunikation 2.102 -0,4
Finanzwesen, Banken, Versicherungen 2.183 1,1
Immobilienbranche 1.512 -0,5

*) nominal

Quelle: SURS

In Slowenien werden Kollektivverträge zum Teil auf Landesebene, zum Teil auf Branchen- oder auch Unternehmensebene abgeschlossen. Die Gehälter, die internationale Unternehmen anbieten, liegen für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder Führungskräfte zum Teil deutlich höher als inländische Firmen für eine vergleichbare Tätigkeit zahlen. Als groben Richtwert nennen Experten eine Differenz von 10%, wobei in den Jahren vor der Krise auch Aufschläge von bis zu 100% vorgekommen sein sollen. Dazu kam es zum Beispiel in Fällen, in denen sich ein Markteinstieg als schwierig erwies und Fachkräfte von erfolgreichen Marktteilnehmern abgeworben werden sollten.

Weitere Lohnbestandteile

Neben dem Bruttogehalt stehen dem Arbeitnehmer gesetzlich festgelegte Lohnzulagen zu. Zu diesen Lohnzulagen gehören insbesondere die Zahlung einer täglichen Verpflegungspauschale, die Erstattung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, die Kosten, die dem Arbeitnehmer bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten und Aufgaben auf Dienstreisen entstehen sowie sonstige Zulagen wie Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld, etc. Hinzu kommen die durch Kollektivvertrag festgelegten Zusatzentlohnungen zum Beispiel für Nachtarbeit, Überstunden oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Grundsätzlich kann das Einkommen von Führungspositionen mit dem Geschäftserfolg stark variieren. Hier sind laut Landeskennern Schwankungen von bis zu 50% möglich. Bei Topmanagern kann der variable Anteil 25 bis 130% des Grundgehalts ausmachen, im mittleren Management bis zu 45%. Die durch die Krise stark verschlechterte Gewinnlage vieler Unternehmen hatte 2009 und 2010 die Bonuszahlungen allerdings stark schrumpfen lassen. Erhebungen des Headhunters Pedersen in Partnerji zeigen, dass diese Zusatzleistungen bei erfahrenen Führungskräften sowie Kennern mit spezifischen Kenntnissen das Vorkrisenniveau wieder erreicht haben.

Das 13. Gehalt ist in Slowenien das Urlaubs- und nicht das Weihnachtsgeld. Es muss als Untergrenze dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen, macht jedoch in der Regel einen "normalen" Monatsverdienst aus. Darüber hinaus können Arbeitgeber Beschäftigten am Jahresende ein 14. (Teil-)Monatsgehalt, Geschenke oder Prämien zukommen lassen. Statistisch erhielten im November 2011 etwa 17% der Beschäftigten eine solche Zuwendung, die im Schnitt 688 Euro (brutto) ausgemacht hat. Besonders verbreitet sind solche zusätzlichen Leistungen im Energieversorgungssektor. Hier erhielten 62% der Mitarbeiter im Mittel jeweils 1.039 Euro, ferner im Bergbau, wo es jeweils 731 Euro für 50% der Beschäftigen gab, und in der Wasserversorgung für 38% der Mitarbeiter im Schnitt 609 Euro.

Im Arbeitsgesetz ist festgeschrieben, dass der Arbeitgeber während der Arbeitszeit einen Zuschuss zur täglichen Verpflegung geben muss. Gemäß Verordnung zur Regelung von Lohnzulagen (Uredba o visini povracil stroskov v zvezi z delom in drugih dohodkov, Uradni List 26/2006, in Kraft getreten am 11.3.06) können pro Mahlzeit bis zu 6,12 Euro steuerfrei ausgezahlt werden. Üblich ist eine Essenszulage in Höhe von 3,50 bis 5,50 Euro. Hinzu kommt die Erstattung der Fahrtkosten zum und vom Arbeitsplatz, in der Regel in Höhe des preisgünstigsten Fahrtickets im öffentlichen Personennahverkehr. Speziell geregelt, meist im Rahmen der Kollektivverträge, ist die Entlohnung von Nacht- und Feiertagsarbeit sowie von Überstunden.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer handeln in Slowenien grundsätzlich ihr Nettogehalt aus. Mit 16,1% vom Bruttogehalt ist der Sozialbeitrag der Arbeitgeber niedriger als der der Arbeitnehmer (22,1%). Auch zur Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung leisten die Beschäftigten mit 15,5% vom Bruttogehalt einen höheren Beitrag als die Arbeitgeber (8,85%). Der Arbeitgeber trägt dagegen die Kosten der Arbeitsunfallversicherung (0,53%) allein. Hier soll es künftig eine Differenzierung entsprechend den Maßnahmen zum Arbeitsschutz geben. Erwogen wird auch die Einführung einer Beitragsbemessungsgrenze, um vor allem Gehälter hochausgebildeter Wissenschaftler und Ingenieure zu entlasten.

Sozialbeiträge 2013 (in % des Bruttolohns)
Renten- und Invaliditätsversicherung (Arbeitgeberanteil) 8,85
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) 6,56
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) 0,1(Mutterschutzbeitrag)
Elternschutzversicherung (Arbeitgeberanteil) 0,06
Arbeitsunfallversicherung (nur vom Arbeitgeber zu entrichten) 0,53(Unfallversicherung)
Erläuterungen zu Beitragsbemessungsgrenzen Bisher keine, Einführung wird in Erwägung gezogen

Quelle: Aufstellung von Germany Trade & Invest

Merkblatt SI-80-02 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Slowenien, Stand: Februar 2013

Arbeitsrecht

Das slowenische Arbeitsrecht hat 2013 erhebliche Veränderungen erfahren. Insbesondere wurde der Abschluss von Arbeitsverhältnissen vereinfacht und eine größere Flexibilität der internen Arbeitsstrukturen geschaffen, sowie der Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge gefördert.

Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
Vergütung Wird durch Kollektivverträge geregelt
Mindestlohn (brutto) 2013: 783,66 EUR brutto/Monat
Arbeitsstunden pro Woche Mindestens 36 und höchsten 40 Std./Woche (inklusive tägliche bezahlte Pause von 30 Minuten)
Regelarbeitstage pro Woche Montag bis Freitag 1)
Zulässige Überstunden 8 Std./Woche; 20 Std./Monat; 170 Std./Jahr Jahresüberstundenzahl kann mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers auf bis zu 230 Std./Jahr erhöht werden
Bezahlte Feiertage 13 (sowie 2 Sonntage)
Bezahlte Urlaubstage 20
Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen Urlaubsgeld (13. Monatsgehalt)
Tage mit bezahltem Arbeitsausfall Sieben Werktage im Jahr
Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit Bis zu 30 Werktage 2)
Probezeit Unbeschränkt möglich, allerdings Abfindungszahlung im Fall der Kündigung nach Beendigung der Probezeit

1) hierin enthalten ist eine tägliche Pause von 30 Minuten, 2) die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers ist auf 120 Werktage im Kalenderjahr begrenzt

Rechtliche Grundlagen

Seit dem EU-Beitritt Sloweniens im Jahr 2004 ist die freie Einreise und ein freier Aufenthalt im Lande garantiert. Hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind die Übergangsregelungen, unter anderem im Verhältnis zu Deutschland und Österreich, im Mai 2011 ausgelaufen. Beschränkungen sind nunmehr ausschließlich dann zulässig, sofern kein Nachweis über die Deckung des Lebensunterhalts und über eine Krankenversicherung erbracht wird. Für die Aufnahme einer Tätigkeit benötigen EU-Bürger keine Arbeitsgenehmigung mehr. Allerdings muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis bis zum achten Tag registrieren lassen.

Rechtsgrundlage des slowenischen Individualarbeitsrechts ist in erster Linie das Gesetz über die arbeitsrechtlichen Beziehungen (Zakon o delovnih razmerjih; ZDR), das im Rahmen der Gesetzesnovelle 21/2013 geändert wurde (ZDR-1). Die Änderungen wurden im Amtsblatt Uradni List 21/2013 veröffentlicht und sind am 12.4.13 in Kraft getreten. Als weitere arbeitsrechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung des Arbeitsmarktes (Zakon o urejanju trga dela; ZUTD-A, Uradni List 21/2013), zu nennen, das am 12.4.13 in Kraft getreten ist.. Die Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern regelt das Gesetz über die Beschäftigung und Arbeit von Ausländern (Zakon o zaposlovanju in delu tujcev; ZZDT-1, Uradni List 26/2011, in Kraft getreten am 23.4.11). In Slowenien gibt es in einzelnen Branchen von den Tarifpartnern vereinbarte Kollektivverträge.

Vertragsschluss

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist der Arbeitgeber seit der Änderung des ZDR-1 weniger mit administrativen Verpflichtungen belastet. Insbesondere kann die Veröffentlichung freier Stellen nunmehr auch online erfolgen und eine elektronische Kommunikation mit Bewerbern, Arbeitnehmern, Gewerkschaften, etc. ist erlaubt.

Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform und müssen gemäß Artikel 31 ZDR-1 folgende Angaben enthalten: Vertragsparteien, Tätigkeitsbeschreibung, Tag der Tätigkeitsaufnahme, Vertragsdauer, Arbeitszeit und -ort, eine Angabe darüber, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt, Arbeitsentgelt und Zeitpunkt der Auszahlung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, maßgeblicher Tarifvertrag sowie sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Vereinbarungen über bestimmte Arbeitsbedingungen können gemäß Art. 31 Abs. 2 ZDR-1 auch durch Verweis auf die entsprechende gesetzliche und/oder kollektivvertragliche Regelung getroffen werden.

Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Ausnahmen sind gemäß Art. 54 ZDR-1 nur für vorübergehende Tätigkeiten und saisonale Arbeiten zulässig. Der Abschluss mehrerer befristeter Arbeitsverträge, welche insgesamt einen Zeitraum von zwei Jahren überschreiten (Kettenarbeitsverträge), ist grundsätzlich unzulässig.

Um für die Arbeitgeber den Abschluss unbefristeter Verträge attraktiver zu gestalten, wird mit der ZDR-1-Novelle eine Abfindungsleistung für Arbeitnehmer im Fall der Kündigung nach Ablauf des befristeten Vertrages eingeführt. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach derjenigen bei Kündigung eines unbefristeten Vertrages. Will der Arbeitgeber dieser Verpflichtung entgehen, kann er den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umwandeln (Art. 92 ZDR-1). Die Vereinbarung einer Probezeit ist grundsätzlich und zeitlich unbeschränkt zulässig.

Zu erwähnen ist, dass mit dem neuen Arbeitsgesetz maximal 25% aller Arbeitnehmer als Leiharbeiter eingestellt sein dürfen und die Kosten für Zeitarbeiter angehoben wurden. Zudem wurde das Verbot der Häufung von Zeitarbeitsverträgen für mehr als zwei Jahre dahingehend geändert, dass es sich nun nicht mehr auf den einzelnen Arbeitnehmer bezieht, sondern auf eine bestimmte Stelle. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber eine bestimmte Position, für die ein ständiger Bedarf besteht, nur für die Dauer von zwei Jahren mit einem befristet angestellten Arbeitnehmer besetzen dürfen. Anschließend muss die Stelle mit einem unbefristet angestellten Arbeitnehmer besetzt werden.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Die volle Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden und darf 36 Stunden nur bei starkem Gesundheitsrisiko unterschreiten (Art. 143 ZDR-1). In der bezahlten Wochenarbeitszeit enthalten ist eine tägliche Pause von 30 Minuten beziehungsweise einer anteiligen Länge bei Teilzeitarbeit. Trotz Bemühungen zur Abschaffung dieser bezahlten Pause, ist diesbezüglich keine gesetzliche Änderung vorgenommen worden.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer gemäß Art. 33 ZDR-1 vorübergehend auch zu anderen als den vereinbarten Tätigkeiten heranziehen, wenn diese erforderlich oder mit der vereinbarten Tätigkeit vergleichbar sind. Dieses Recht des Arbeitgebers ist gemäß Art. 33 Abs. 6 ZDR-1 auf drei Monate pro Kalenderjahr beschränkt.

Für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind gemäß Art. 128 ZDR-1 Zuschläge zu zahlen. Die Anzahl der Überstunden, die der Arbeitnehmer ableisten darf, ist gemäß Art. 144 ZDR-1 beschränkt. Außerdem steht dem Arbeitnehmer für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit eine Lebensarbeitszeitzulage in Höhe von 0,5% zu.

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Hinzu kommen im Fall eines schweren Unfalls, bei Heirat oder Tod eines nahen Angehörigen je ein Tag Sonderurlaub, der jedoch insgesamt sieben Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen darf. Mit der Änderung des ZDR wurde nun der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs und des Urlaubsgeldes eingeführt. Bisher war es einem Arbeitnehmer möglich den vollen Jahresurlaub zu beanspruchen, sofern er länger als sechs Monate bei dem Arbeitgeber angestellt war. Wird ihm vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt, ist er lediglich zur Inanspruchnahme von 1/12 des Jahresurlaubes für jeden Dienstmonat in dem jeweiligen Jahr berechtigt.

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer bis zum 30. Werktag (maximal für 120 Werktage im Kalenderjahr) eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80% ihres letzten Monatsgehaltes von ihrem Arbeitgeber. Danach haben sie einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Krankengeldzahlung ihrer Krankenkasse in Höhe von 80% ihres Durchschnittseinkommens, in Ausnahmefällen auch 90 oder 100%, beispielsweise bei arbeitsbedingter Krankheit.

Mutterschutzfristen/Elternurlaub werden in Slowenien im Normalfall für ein Jahr gewährt. Für die Zahlung des Elterngeldes ist von Anfang an das Zentrum für Sozialfürsorge zuständig. Die jeweilige Leistung ist für die ersten 105 Tage in voller Höhe zu bezahlen und darf für die darauffolgenden 260 Tage das Zweieinhalbfache des landesweiten durchschnittlichen Monatsgehalts nicht überschreiten. Elternurlaub kann alternativ auch vom Vater genommen werden. Generell haben Väter einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von 90 Tagen. Nur für 15 Tage im 1. Halbjahr nach der Geburt wird Elterngeld vom Sozialamt gezahlt. Für die restliche Zeit trägt der Staat die Sozialversicherungsbeiträge.

Vertragsbeendigung

Das slowenische Arbeitsrecht sieht sowohl die ordentliche als auch - unter bestimmen Umständen - die außerordentliche Kündigung vor. Durch die aktuellen Änderungen des ZDR-1 versucht der Gesetzgeber, durch Verringerung der sich aus einer Kündigung ergebenden Kosten und Formalitäten den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge für Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.

Hervorzuheben ist insbesondere die Verkürzung der Fristen für Kündigungen aus betrieblichen Gründen oder wegen fehlender Eignung auf mindestens 15 Tage (bisher 30) und längstens 80 Tage (bisher 120 Tage).

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber aus betrieblichen oder persönlichen Gründen ist dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Diese ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig und wurde mit der Gesetzesnovelle pro Beschäftigungsjahr auf ein Fünftel bis ein Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts verringert (Artikel 108 ZDR-1).

Mit der Änderung des ZDR-1 wurde nun mehr auch die Möglichkeit eingeführt, dem Arbeitnehmer während der Probezeit innerhalb von sieben Tagen (Art. 94 Abs. 1 ZRD-1) zu kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Artikel 125 Abs. 6 ZDR-1). Erfolgt die Kündigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Probezeit, ist ihm eine Abfindung zu zahlen, deren Höhe sich nach den Abfindungszahlungen bei einer ordentlichen Kündigung richtet.

Nach der Gesetzesnovelle steht dem Arbeitnehmer insbesondere dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber es drei Monate oder länger versäumt, Sozialversicherungsbeiträge für ihn abzuführen (111 ZDR-1). Die Voraussetzungen für ein außerordentliches Kündigungsrecht des Arbeitgebers regelt Art. 110 ZDR-1.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht für Schwangere, stillende Mütter (Art. 115 ZDR-1), Menschen mit Behinderung (Art. 116 ZDR-1) und ältere Arbeitnehmer. Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wurde im Rahmen der Arbeitsrechtsreform zum 12.4.2013 eingeschränkt: Als ältere Arbeitnehmer gelten im Jahr 2013 Männer ab 58 Jahren und Frauen ab 54 Jahren und 4 Monaten. Die Altersgrenze soll bis zum Jahr 2017 für Männer und Frauen auf 58 Jahre angeglichen werden. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer weniger als fünf Jahre bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters fehlen (Art. 114 ZDR-1).

Praxis

Generell ist in Slowenien nicht von Widersprüchen zwischen der Gesetzeslage und der Praxis auszugehen. Es wäre falsch, anzunehmen, dass das Recht oder auch die von den Tarifpartnern ausgehandelten Kollektivverträge nicht beachtet oder teilweise umgangen werden können. Landeskenner raten dringend davon ab, außergesetzliche Arrangements zu suchen.

Kontaktanschriften:

Praktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen werden.

Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige

Internet: http://www.auswandern.bund.de

Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer

Tomsiceva 3; 1000 Ljubljana

Tel.: 00386 1/25 28 86-0; Fax: -9

E-Mail: ahk@ahkslo.si; Internet: http://slowenien.ahk.de

Arbeitsministerium

Ministrstvo za delo, druzino in socialne zadeve

(Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialangelegenheiten)

Kotnikova 28; 1000 Ljubljana

Tel.: 00386 1/369 77 00, Fax: -78 32

E-Mail: gp.mddsz@gov.si, Internet: http://www.mddsz.gov.si

Arbeitsamt

Zavod Republike Slovenije za zaposlovanje

(Amt für Beschäftigung der Republik Slowenien)

Rozna dolina, cesta IX/6; 1001 Ljubljana

Tel.: 00386 1/479 09 00, Fax: -02 62

E-Mail: info@ess.gov.si, Internet: http://www.ess.gov.si

Sozialversicherungsbehörden

Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje (ZPIZ)

(Amt für Renten- und Invaliditätsversicherung)

Kolodvorska 15; 1000 Ljubljana

Tel.: 00386 1/474 51 00

E-Mail: informacije@zpiz.si, Internet: http://www.zpiz.si

Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije- ZZZS

(Amt für Krankenversicherung)

Miklosiceva cesta 24; 1507 Ljubljana

Tel.: 00386 1/307 72 00, Fax: -231 21 82

E-Mail: DI@zzzs.si, Internet: http://www.zzzs.si

Personalvermittlungsagenturen

Manpower d.o.o.

Vodovodna cesta 101; 1000 Ljubljana

Tel.: 00386 1/560 06-70, Fax: -88

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Adecco H.R. d.o.o.

Ameriska ulica 8; 1000 Ljubljana

Tel.: 00386 1/560 92-50, Fax: -54

E-Mail: info@adecco.si, Internet: http://www.adecco.si

Quelle: www.gtai.de