Markt durch hohe Arbeitslosigkeit und recht niedrige Löhne gekennzeichnet
Nicht zuletzt angesichts einer Arbeitslosenquote von deutlich über 20% ist Serbien stark an der Ansiedlung ausländischer Unternehmen im Bereich Produktion interessiert. Diesem Ansinnen kommen die im Land üblichen Löhne entgegen, die europaweit mit zu den Niedrigsten zählen. Dabei gibt es in regionaler Hinsicht deutliche Unterschiede. Die Verfügbarkeit an Fachkräften gilt in den meisten Tätigkeitsbereichen als gut. Englischkenntnisse sind relativ weit verbreitet. (Kontaktanschriften)
Allgemeines zum Arbeitsmarkt
Die Lage auf dem serbischen Arbeitsmarkt stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen an die Wirtschaftspolitik der Regierung dar. Erfolge in diesem Bereich sind jedoch rar. Die Entwicklung der offiziellen Beschäftigungsquote im Zeitraum 2008 bis 2012 legt eher den Schluss nahe, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft hat. Das Niveau von 54% in der relevanten Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, mit dem der Indikator Beschäftigung zuletzt im April 2008 einen Höchststand erreicht hatte, befindet sich derzeit in weiter Ferne. Bis April 2012 ging die offizielle Beschäftigungsquote auf 44,2% zurück.
Mit einer Verbesserung auf 46,4% im Oktober 2012, dem Erhebungszeitraum der für das Land zuletzt verfügbaren Labor Force Survey, sehen Beobachter jedoch erste Anzeichen für eine leichte Entspannung auf Serbiens Arbeitsmarkt. Im Vergleich dazu gibt Eurostat die Beschäftigtenquote innerhalb der EU für das Jahr 2012 mit 64,2% an. Dabei lag das Niveau in den Niederlanden mit 75,1% am höchsten, in Griechenland mit 51,3% am niedrigsten.
Die Zahl der in Serbien tatsächlich berufstätigen Bevölkerung dürfte aber höher liegen. In der Praxis gibt es nach wie vor Arbeitgeber, die vor allem zur Vermeidung von Sozialabgaben einen Teil ihrer Arbeitnehmer nicht anmelden, wodurch diese von der Statistik nicht erfasst werden. Angesichts des hohen Anteils der Schattenwirtschaft in Serbien geben die offiziellen Angaben daher nur ein verzerrtes und unvollständiges Bild zu Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit wieder.
Die offizielle Arbeitslosenquote war zwischen 2001 und 2006 zunächst von 12,1 auf 20,9% beständig gestiegen. Danach ging diese recht zügig bis zum Beginn der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf 14% im April 2008 zurück. Seither hat die Zahl der Erwerbstätigen trotz gezielter arbeitsmarktpolitischer Eingriffe wieder spürbar abgenommen, während im Gegenzug die Arbeitslosenquote nach oben schnellte. Nach dem zwischenzeitlich erreichten Höchststand von 26,1% im April 2012 konnte das Statistikamt Serbiens (Republicki zavod statistiku - RZS) im Oktober 2012 mit einer Rate von 23,1% leichte Entspannung vermelden. Die Zahl der offiziell als arbeitslos registrierten Personen wird vom Nationalen Amt für Beschäftigung (Nationalna sluzba za zaposljavanje) für Februar 2013 mit 790.292 angegeben. Von diesen bezogen im Berichtsmonat aber nur gut 9% staatliche Arbeitslosenhilfe.
Die vorerst ausgebliebene nachhaltige Erholung nach der Wirtschaftskrise hatte nicht nur zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Viele Unternehmen mussten sich aus dem Markt verabschieden. Andere können sich zwar noch halten, bangen jedoch um ihr Überleben. Die problematische Liquiditätslage hat sich seit dem Ausbruch der Krise nur punktuell wieder verbessert, weshalb Verzögerungen bei den Lohnzahlungen nach wie vor nicht selten sind. Aus zunehmender Angst um den Arbeitsplatz hat die Streikbereitschaft der Beschäftigten in den Unternehmen in jüngster Zeit tendenziell wieder abgenommen.
Allgemeine Arbeitsmarktdaten *)
| Bevölkerung (in Mio., Schätzung) | 7,2 |
| Bevölkerung älter als 15 Jahre (in Mio.) | 6,3 |
| Erwerbspersonen(Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio.) | 2,9 |
| Erwerbstätige (in Mio.) | 2,3 |
| Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition) | 23,1 |
| Analphabeten (in Mio.) | 0,16 |
| Universitätsabschluss (in Mio.) | 0,62 |
*) Stand: Oktober 2012
Quelle: Republicki zavod za statistiku (RZS; Statistikamt Serbien)
Trotz der früheren Isolation des Landes durch ein Wirtschaftsembargo in den 90er-Jahren und durch die bis Ende 2009 geltende Visapflicht bei Reisen in die EU sind Fremdsprachenkenntnisse in Serbien häufig kein Problem. Dies trifft vor allem auf Englisch zu, das auch in der Schulbildung als wichtigste Fremdsprache gilt. Kenntnisse anderer Fremdsprachen sind hingegen weniger verbreitet. Die technische Ausbildung wird von Marktakteuren generell als recht gut eingeschätzt. Besonders gesucht, aber schwieriger zu finden seien Berichten zufolge Fachkräfte für die Bereiche Finanzen und Buchhaltung sowie Controlling und Qualitätsmanagement.
Besonders herausfordernd kann es werden, wenn ausländische Investoren für ihre in strukturschwachen Landstrichen angesiedelten Produktionsniederlassungen Führungskräfte anwerben wollen. Während es dort kaum ein Problem darstellt, ausreichend Personal für die häufig noch mit viel Handarbeit verbundenen Fertigungslinien zu finden, sind Stellen im höheren und gehobenen Management mit qualifizierten lokalen Kräften in solchen Betriebsstätten häufig nur deutlich schwieriger zu besetzen.
Trotz der vergleichsweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt scheint es lokalem Fachpersonal nach Einschätzung von Experten an Flexibilität und Mobilität zu fehlen. Wenn es schon kein Job in Belgrad selbst sein kann, so gilt in diesen Kreisen doch zumindest eine erträgliche Entfernung zur Hauptstadt, die das Pendeln erlauben würde, häufig als unumstößliche Bedingung, um ein Stellenangebot für die Provinz ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die befristete Rekrutierung von Expatriates für einige Unternehmen, die ihr Engagement in Serbien vorantreiben, mittlerweile durchaus wieder ein Thema geworden.
Auf dem Markt ist inzwischen eine Vielzahl von Personalvermittlungsagenturen aktiv. Nach Schätzungen aus der Branche sind allein in Belgrad etwa 35 private Vermittlungsagenturen tätig, davon fast zwei Dutzend mit einem ausländischen Hintergrund. Angeboten wird meist ein komplettes Auswahlverfahren.
Die meisten namhaften Agenturen übernehmen ihren Klienten gegenüber häufig auch eine Garantie, dass das vermittelte Personal dem Unternehmen einen bestimmten Mindestzeitraum die Treue hält. Sollten sich die Wege während der häufig auf sechs Monate vereinbarten Probezeit doch trennen, sind die Vermittler im Rahmen der "Garantie" verpflichtet, möglichst umgehend für Ersatz zu sorgen. Die Provision beträgt je nach Vereinbarung ein bis drei Bruttomonatsgehälter. Eine Reihe der Vermittlungsagenturen bieten mittlerweile auch Leistungspakete für das Payrolling, Outsourcing und Leasing von Personal an.
Auch die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Serbien (AHK Serbien) hilft gegen Gebühr bei der Suche nach Fachpersonal (http://serbien.ahk.de). Zudem veranstaltet sie seit 2013 eine deutsch-serbische Karrieremesse, die sich zu einem regelmäßig stattfindenden Event entwickeln soll. Mit Hilfe der Messe (2013: Mitte Mai) sollen gezielt in Serbien tätige Arbeitgeber mit Bezug zur deutschen Wirtschaft mit Jobsuchenden zusammengebracht werden. Die Veranstaltung wird von einem umfangreichen Rahmenprogramm beispielsweise zu den Themen Aus- und Fortbildung begleitet.
Darüber hinaus läuft ein mittlerweile nicht unbeträchtlicher Teil der Personalvermittlung über Stellenbörsen im Internet. Zu den bekannteren Onlineplattformen zählen http://www.infostud.com, http://www.lakodoposla.com, sr.boljiposao.com, http://www.vasposao.com, http://www.nadjiposao.rs oder http://www.poslovi.rs.
Löhne und Gehälter
Statistischen Angaben zufolge liegt Serbien mit seinem Lohnniveau nach wie vor im hinteren Mittelfeld im engeren regionalen Vergleich. Umgerechnet in Euro betrug der serbische Durchschnittslohn Anfang 2013 etwa 513 Euro pro Monat. Mit rund 505 Euro lag dieser im südlichen Nachbarland Mazedonien ähnlich hoch. Nur in Rumänien mit 489 Euro und in Bulgarien mit 415 Euro fiel der monatliche Durchschnittsbruttolohn noch niedriger aus. Auf einem durchweg und zum Teil deutlich höheren Niveau als in Serbien bewegte sich das Lohngefüge in Bosnien und Herzegowina mit durchschnittlich 650 Euro, Montenegro mit 734 Euro, Kroatien mit 1.054 Euro und Slowenien mit 1.498 Euro.
Die von der amtlichen Statistik ausgewiesenen Löhne in Serbien sind im Laufe des vergangenen Jahrzehnts - auch in Euro gemessen - kontinuierlich gestiegen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 stoppte diese Entwicklung und drückte das Niveau der Durchschnittslöhne wieder spürbar. Seither weist die Lohn- und Gehaltsentwicklung zwar wieder nach oben - dies aber nur nominal. Angesichts der zum Teil zweistelligen Inflationsraten hielt sich die reale Aufbesserung der Löhne und Gehälter im überschaubaren Rahmen. Im Zusammenspiel mit einem leichten Abklingen des inflationären Auftriebs erwarten Beobachter in nächster Zeit jedoch wieder etwas spürbarer ausfallende reale Aufbesserungen.
Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 1) | |
| nominal (in RSD) | 36.789 | 47.450 | 52.733 | 57.430 | 57.283 |
| nominal (in Euro) 2) | 391,57 | 460,49 | 517,24 | 507,66 | 512,90 |
| reale Veränderung (in %) 3) | 0,2 | 0,6 | 0,1 | 1,0 | -4,3 |
1) Durchschnitt für den Zeitraum Januar bis Februar; 2) Jahresdurchschnittskurs der Serbischen Nationalbank: 2009: 1 Euro = 93,95 Dinar (RSD); 2010: 103,04 Dinar; 2011101,95 Dinar; 2012: 113,13 Dinar; Januar bis Februar 2013: 111,69 Dinar; 3) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung
Quellen: RZS, Narodna banka Srbije (NBS; Serbische Nationalbank)
In regionaler Hinsicht gelten die Hauptstadt Belgrad und ihr unmittelbares Einzugsgebiet als die Region in Serbien, in der mit Abstand die höchsten Löhne und Gehälter gezahlt werden. So lagen die Einkommen in Belgrad (bemessen in Dinar) 2012 knapp ein Viertel über dem landesweiten Durchschnitt. Demgegenüber mussten sich Beschäftigte im Bezirk Toplicka in der Region Süd- und Ostserbien mit einem Einkommen begnügen, das rund 28% unter dem serbischen Durchschnitt lag.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen
| 2012 (in RSD) | Veränderung 2012/11 (in %) 1) | 2012 (in Euro) 2) | |
| Landesdurchschnitt | 57.430 | 8,9 | 507,66 |
| Hauptstadt Belgrad | 71.092 | 8,8 | 628,42 |
| Hochlohnregion | |||
| .Borska oblast (Region Süd- und Ostserbien) | 62.079 | 14,2 | 548,75 |
| .Juznobacka oblast (Region Vojvodina) | 61.543 | 9,1 | 544,01 |
| .Juznobanatska oblast (Region Vojvodina) | 60.484 | 9,1 | 534,65 |
| .Branizevska oblast (Region Süd- und Ostserbien) | 56.185 | 8,3 | 496,65 |
| Niedriglohnregion | |||
| .Pcinska oblast (Region Süd- und Ostserbien) | 45.420 | 9,6 | 401,49 |
| .Rasinska oblast (Region Sumadija und Westserbien) | 44.277 | 8,5 | 391,39 |
| .Jablanicka oblast (Region Süd- und Ostserbien) | 43.256 | 10,3 | 382,36 |
| .Toplicka oblast (Region Süd- und Ostserbien) | 41.098 | 9,9 | 363,29 |
1) nominal; 2) Jahresdurchschnittskurs der NBS: 1 Euro = 113,1277 RSD
Quelle: RZS
Traditionell werden auch in Serbien die höchsten Einkommen im Finanzsektor erzielt. In Reichweite zu den dort gezahlten Gehältern befinden sich die Sektoren/Branchen Telekommunikation, Pharmaindustrie und Bergbau. Der allgemeine Durchschnittsverdienst wurde 2012 in diesen vier Hochlohnbranchen um 56 bis 84% übertroffen. Am anderen Ende der Skala befinden sich die Bereiche Holzindustrie, Textilindustrie sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier lagen die gezahlten Durchschnittsvergütungen 2012 zwischen 29 und 45% unter dem allgemeinen Durchschnittsverdienst.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen
| 2012 (in RSD) | Veränderung 2012/11 (in %) 1) | 2012 (in Euro) 2) | |
| Insgesamt | 57.430 | 8,9 | 507,65 |
| Bauwirtschaft | 48.159 | 5,2 | 425,70 |
| Bergbau | 89.521 | 11,1 | 791,33 |
| Verarbeitendes Gewerbe, darunter | 49.236 | 8,8 | 435,22 |
| .Nahrungsmittelindustrie | 45.938 | 9,5 | 406,07 |
| .Getränkeindustrie | 78.393 | 10,9 | 692,96 |
| .Textilindustrie | 34.318 | 16,5 | 303,36 |
| .Holzindustrie | 34.951 | 18,7 | 308,95 |
| .Papierindustrie | 53.554 | 12,0 | 473,39 |
| .Chemische Industrie | 68.799 | 11,1 | 608,15 |
| .Pharmaindustrie | 90.740 | 7,1 | 802,10 |
| .Gummi- und Kunststoffindustrie | 54.869 | 12,9 | 485,02 |
| .Maschinenbau | 53.049 | 12,6 | 468,93 |
| .Metallurgie | 62.311 | -1,0 | 550,80 |
| .Elektrotechnik/Elektronik | 56.638 | 23,0 | 500,66 |
| .Fahrzeugbau | 41.661 | 3,5 | 368,27 |
| Handel, Reparaturen | 42.598 | 9,2 | 376,55 |
| Hotel und Gastronomie | 31.303 | 9,5 | 276,70 |
| Transport | 60.157 | 6,3 | 531,76 |
| Telekommunikation | 99.414 | 12,9 | 878,78 |
| Finanzwesen, Banken, Versicherungen | 105.414 | 5,4 | 931,81 |
| Immobilienbranche | 43.212 | 10,2 | 381,98 |
1) nominal; 2) Jahresdurchschnittskurs der NBS: 1 Euro = 113,1277 RSD
Quelle: RZS
Allgemein gilt, dass das Lohnniveau ausländischer Unternehmen in Serbien in der Regel höher als bei lokalen Firmen ausfällt. Das gilt insbesondere für große ausländische Investoren. Bei der unten aufgeführten Tabelle sind die angegebenen Spannen vom Einsatzstandort (Belgrad/andere Zentren/Provinz) und von der Verfügbarkeit von Fachkräften für eine entsprechende Funktion abhängig.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen
| Position 1) | 2012 (in RSD) | Veränderung 2012/11 (in %) 2) | 2012 (in Euro) 3) |
| Geschäftsführerin einer größeren Niederlassung | 342.720 | 6,8 | 3.030 |
| Geschäftsführerin eines kleinen bis mittleren Unternehmens | 247.520 | 5,6 | 2.188 |
| Vertriebsleiterin | 190.400 | 6,4 | 1.683 |
| Ingenieurin | 228.480 | 6,8 | 2.020 |
| Programmiererin | 285.000 | 6,3 | 2.519 |
| Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen | 76.160 | 6,5 | 673 |
| Buchhalterin | 127.500 | 6,3 | 1.127 |
| Kraftfahrerin | 114.240 | 6,7 | 1.010 |
1) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet; 2) nominale Veränderung; 3) gerundet, Jahresdurchschnittskurs der NBS: 1 Euro = 113,1277 RSD
Quelle: Trenkwalder kadrove usluge
Bruttolöhne (Produktion)
| Position 1) | 2012 (in RSD) | Veränderung 2012/11 (in %) 2) | 2012 (in Euro) 3) |
| Angelernte Arbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen zu erlernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung notwendig ist) | 47.500 | 4,4 | 420 |
| Mitarbeiterin, die unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für die eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist | 57.000 | 6,5 | 504 |
| Ausgebildete Mitarbeiterin mit mehrjähriger, praktischer Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann | 76.000 | 6,3 | 672 |
| Mitarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnis, die als Vorarbeiterin die Arbeit von Produktionsbereichen verantwortet | 104.500 | 6,1 | 924 |
1) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet; 2) nominal; 3) gerundet, Jahresdurchschnittskurs der Narodna banka Srbije: 1 Euro = 113,1277 RSD
Quelle: Trenkwalder kadrove usluge
Im Jahr 2012 haben Kienbaum Management Consultants und AHK Serbien zum ersten Mal gemeinsam einen "Vergütungsreport" für Serbien erstellt. Dieser soll vor allem Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum eine Orientierung für die Gestaltung ihres Vergütungssystems geben. Die erste Ausgabe des Reports beruhte auf den realen Gehaltsangaben für mehr als 1.000 Stellen und bietet Interessenten Gehaltsbänder für 25 gängige Positionsprofile. Die nächste Ausgabe des "Vergütungsreports" wird voraussichtlich im August 2013 erscheinen. Vergleichbare "Salary Surveys" stellen zudem auch andere Personalvermittler ihren Klienten zur Verfügung.
Weitere Lohnbestandteile
Häufig wird ein fester Teil des Gehaltes durch variable, erfolgsabhängige Komponenten (Zielvereinbarung) ergänzt. Laut der gemeinsam von Kienbaum und AHK Serbien erstellten Studie wurde 2012 in 95% der Unternehmen eine entsprechende Praxis verfolgt. Gleichwohl fällt die Höhe des variablen Anteils bezogen auf die Gesamtvergütung mit durchschnittlich 5% in aller Regel noch recht überschaubar aus. Unterschiede in dieser Hinsicht ergeben sich jedoch aus dem Profil der jeweiligen Tätigkeit im Unternehmen. Während beispielsweise in der Gruppe der Facharbeiter im Durchschnitt nur 3% des Lohns erfolgsabhängig gezahlt werden, sind es auf der Geschäftsführerebene 8%. Am höchsten fällt die variable Komponente laut der Studie beim Key Account Management mit 25% aus.
In erster Linie bei Positionen im höheren Management stellen zudem Firmenwagen einen wichtigen Bestandteil des Gehaltspakets dar. Dabei hat die Studie festgestellt: "Je höher die Führungskraft in der Hierarchie steht, desto häufiger werden Firmenwagen vergeben." Zahlungen für zusätzliche (private) Kranken- oder andere Versicherungen (wie Unfall, Leben, Altersvorsorge) stellen zwar nicht die Regel dar, sind jedoch in jüngster Zeit wieder häufiger als Zusatzleistung anzutreffen.
Als weitere Lohnbestandteile ist außerdem eine Reihe von Zusatzleistungen zu berücksichtigen, auf die durch entsprechende Festlegungen im Arbeitsrecht ein gesetzlicher Anspruch besteht. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse in Höhe der jeweiligen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohn- und Arbeitsort (Hin- und Rückfahrt). Gesetzlich vorgesehen sind darüber hinaus Urlaubsgeld sowie eine Verpflegungspauschale (Essensgeld) für während der Arbeitszeit einzunehmende Mahlzeiten. Die Höhe beider Zuschüsse wird jeweils auf betrieblicher Ebene im Organisationshandbuch oder individuell im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge 2013 (in % der Bemessungsgrundlage)
| Gesamt | 17,9 |
| .Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung (Arbeitgeberanteil) | 11,0 |
| .Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 6,15 |
| .Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 0,75 |
| Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsschutz (Arbeitgeberanteil) | je nach individueller Vereinbarung oder laut innerbetrieblichem Organisationshandbuch |
| Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil) | je nach individueller Vereinbarung oder laut innerbetrieblichem Organisationshandbuch |
| Erläuterungen zu Beitragsbemessungsgrenzen | wird monatlich angepasst, entspricht jeweils dem Fünffachen des zum Zeitpunkt der Lohnzahlung geltenden landesweiten monatlichen Durchschnittsgehalts *) |
*) Serbiens Statistikamt RZS veröffentlicht in der Regel in der letzten Monatsdekade die entsprechenden Daten für den jeweiligen Vormonat. So errechnete sich Mitte April 2013 die obere Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Sozialabgaben abzuführen sind, auf der Basis des Durchschnittslohns für den Monat Februar 2013 und belief sich auf 300.995 RSD (etwa 2.712 Euro). Die untere monatliche Beitragsbemessungsgrenze, ab der die Pflichtabgaben anfallen, wird quartalsweise angepasst und entspricht jeweils 35% des Betrags, der zum Zeitpunkt der Zahlung von der amtlichen Statistik als monatliches Durchschnittseinkommen im entsprechend letzten Quartal ausgewiesen wird. Mitte April 2013 lag die untere Beitragsbemessungsgrenze bei 21.216 RSD (etwa 191 Euro).
Quelle: Zakon o doprinosima za obavezno socijalno osiguranje (Gesetz über die obligatorische Sozialversicherung), verschiedene Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsgesetzgebung
Arbeitsrecht
Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
| Vergütung | Grundlohn wird mit dem Arbeitsvertrag in RSD festgelegt; Kollektivverträge sind möglich |
| Mindestlohn | In Art. 111 bis 113 ArbG gesetzlich garantiert; unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch den serbischen Wirtschafts- und Sozialrat; der Nettobetrag pro Stunde liegt aktuell bei 115 RSD (circa 1 Euro) |
| Arbeitsstunden pro Woche | 40 Stunden, durch Vertrag reduzierbar auf 36 Stunden (Art. 50 ArbG) |
| Regelarbeitstage pro Woche | Fünf (Art. 55 ArbG) |
| Zulässige Überstunden | Bis zu vier Stunden am Tag und acht Stunden pro Woche (Art. 53 ArbG) |
| Bezahlte Feiertage | Neun *) |
| Bezahlte Urlaubstage | Mindestens zwanzig Arbeitstage; ein längerer Urlaub kann unter Berücksichtigung von Kriterien wie Arbeitsbedingungen und -erfahrung sowie Ausbildungsniveau kollektiv- beziehungsweise arbeitsvertraglich vorgesehen werden (Art. 68 ff. ArbG) |
| Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt) | Urlaubsgeld (Höhe wird auf betrieblicher Ebene im Organisationshandbuch oder individuell im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt) |
| Tage mit bezahltem Arbeitsausfall | Sieben Tage bei schwerer Krankheit eines Familienangehörigen, Heirat, Geburt eines Kindes, gegebenenfalls in anderen in Kollektiv- oder Arbeitsvertrag geregelten Fällen; fünf Tage bei Todesfall in der Familie; zwei Tage bei freiwilliger Blutspende (Art. 77 ArbG) |
| Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit | Bis zu 30 Tage vom Arbeitgeber, in Höhe von 100% des durchschnittlichen Lohnes der letzten drei Monate, bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; in Höhe von 65% des durchschnittlichen Lohnes der letzten drei Monate bei Krankheit oder einer Verletzung außerhalb der Arbeitssphäre (Art. 114 bis 117 ArbG) |
| Probezeit/befristete Verträge | Bis zu 6 Monaten (5 Tage Kündigungsfrist); befristete Verträge bis maximal einem Jahr möglich (Art. 36, 37 ArbG). |
*) Angehörigen wichtiger Religionsgemeinschaften sind zusätzliche Feiertage mit Arbeitsbefreiung zu gewähren; wenn ein staatlicher Feiertag auf einen Sonntag fällt, ist der nächste Arbeitstag frei
Rechtsgrundlagen
Das serbische Arbeitsrecht ist im Arbeitsgesetz von 2005 (Zakon o radu, im Folgenden: ArbG) zusammengefasst. Es enthält unter anderem Regelungen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, zum Mindestinhalt und der Form des Arbeitsvertrages, Arbeitszeit, Probezeit, Teilzeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Entlohnung, Betriebsübergang, Entlassung von Mitarbeitern, Rechtsschutz sowie zum kollektiven Arbeitsrecht. Seit Verabschiedung des ArbG kam es bisher dreimal zu Änderungen oder Ergänzungen. Die vorerst letzte Novelle stammt von Anfang April 2013 und betrifft die gesetzliche Regelung von Pausen zum Stillen sowie Fragen des Kündigungsschutzes.
Eine inoffizielle englische Übersetzung des serbischen ArbG findet sich auf der Internetseite der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): http://www.ilo.org/dyn/travail/docs/2403/Labour%20Law%20Republic%20of%20Serbia.pdf.
EU-Bürger benötigen für einen Aufenthalt von über 90 Tagen einen Aufenthaltstitel. Für ausländische Mitarbeiter ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Vertragsabschluss
Der Arbeitsvertrag (ugovor o radu) ist schriftlich zu schließen und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu unterzeichnen. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Mangels anderweitiger Bestimmungen im Arbeitsvertrag, gilt er als unbefristet abgeschlossen.
Der gesetzliche Mindestinhalt des Arbeitsvertrages (Art. 33 ArbG) umfasst:
- Bezeichnung und Sitz des Arbeitgebers;
- Vor- und Nachname des Arbeitnehmers, seinen Wohnsitz beziehungsweise Adresse;
- Art und Niveau der Ausbildung;
- Arbeitsort;
- Art des Arbeitsverhältnisses (befristet/unbefristet);
- Dauer des Arbeitsverhältnisses (wenn befristet);
- Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses;
- Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit);
- Grundlohn und gegebenenfalls zusätzliche Entlohnung;
- Fälligkeit der Auszahlung des Arbeitslohns;
- Hinweis auf einen ggfs. bestehenden Kollektivvertrag;
- Tages- und Wochenarbeitszeit.
Es können auch andere Rechte und Pflichten geregelt werden. Daneben sind für das Arbeitsverhältnis Vorschriften des Arbeitsgesetzes und der Kollektivverträge maßgeblich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann arbeitsvertraglich ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden (klauzula zabrane konkurencije), wonach dem Arbeitnehmer untersagt wird, nebenberuflich bestimmte Aufgaben im eigenen Namen und für eine andere juristische oder natürliche Person wahrzunehmen. Bei Verstoß kann der Arbeitgeber Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen (Art. 161 ArbG). Zulässig ist auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für eine Dauer von maximal zwei Jahren. Dies setzt die Zahlung einer Entschädigung seitens des Arbeitgebers voraus (Art. 162 ArbG).
Es kann eine Probezeit (probni rad) von höchstens sechs Monaten vereinbart werden. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer fünftägigen Kündigungsfrist beendet werden (Art. 36 ArbG).
Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für maximal zwölf Monate zulässig. Das Gesetz zählt als Gründe für eine Befristung (enumerativ, nicht abschließend) Saisonarbeiten, Projektarbeiten und einen zeitlich begrenzten erhöhten Arbeitsbedarf auf (Art. 37 ArbG). Auch für Direktoren ist eine Befristung ausdrücklich möglich (Art. 48 ArbG).
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, sowie Arbeitsvergütung, Lohnfortzahlung und sonstigen Schutz in den gesetzlich festgelegten Fällen. Gleichzeitig hat er die Pflicht, sorgfältig und verantwortlich seinen Aufgaben nachzugehen und den Arbeitgeber auf mögliche Gefahren für die angemessene Erfüllung seiner Arbeitsleistung bzw. mögliche Gesundheits- und Vermögensrisiken hinzuweisen (Art. 12 ff. ArbG).
Vorschriften zum Arbeitslohn und Zuschlägen finden sich in den Art. 104 ff. ArbGB. Zuschläge sind demnach für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden (in Höhe von 110% des Grundgehalts) sowie für Überstunden, Schicht- und Nachtarbeit (in Höhe von 26% des Grundgehalts) zu zahlen.
Der in Art. 111 bis 113 ArbGB geregelte Mindestlohn (minimalna zarada) wird regelmäßig vom serbischen Wirtschafts- und Sozialrat (Socijalno-ekonomski savet Republike Srbije, http://www.socijalnoekonomskisavet.rs) angepasst. Im April 2013 lag er bei 115 RSD pro Stunde (circa 1 Euro pro Stunde). Da die Tagung des Wirtschafts- und Sozialrates Ende März 2013 keine Einigung unter den Tarifparteien (Regierung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen) zur Anpassung des Mindestlohns gebracht hatte, machte die Regierung Anfang April 2013 von ihrem für solche Fälle eingeräumten Recht Gebrauch, den Mindestlohn in eigener Regie festzulegen. Demnach bleibt er auf dem bestehenden Niveau bis Ende 2013 eingefroren.
Vertragsbeendigung
Arbeitsverhältnisse können durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers beendet werden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer im Voraus auf die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzuweisen (Art. 177 ArbG).
Arbeitnehmer sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen zu beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Für Kündigungen seitens des Arbeitgebers sind gemäß Art. 179 ArbG folgende personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründe vorgesehen:
- der Arbeitnehmer verfügt nicht über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die erforderliche Arbeitsleistung zu erbringen;
- der Arbeitnehmer verstößt gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten;
- der Arbeitnehmer verstößt dermaßen gegen die Arbeitsdisziplin, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist;
- der Arbeitnehmer begeht eine Straftat während oder im Zusammenhang mit der Arbeit;
- der Arbeitnehmer nimmt nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Ablauf von unbezahlter Abwesenheit die Arbeit wieder auf;
- Missbrauch der vorübergehender Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer;
- der Arbeitnehmer stimmt der Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von Art. 171 Ziff. 1 bis 4 ArbG (zum Beispiel Versetzung an einen anderen Betriebsort) nicht zu;
- der konkrete Arbeitsplatz wird infolge von technologischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Änderungen überflüssig beziehungsweise das Arbeitsaufkommen wird geringer.
In den sechs erstgenannten Fällen muss dem Arbeitnehmer eine fünftägige Frist zur Stellungnahme unter Mitteilung des Kündigungsgrundes, der zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel eingeräumt werden. Reichen die Umstände für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber benachrichtigen, dass im Wiederholungsfalle das Arbeitsverhältnis beendet wird (Art. 180 ArbG). Dabei ist die Gewerkschaft, der der Arbeitnehmer angehört, in Kenntnis zu setzen.
Die Kündigung ist in der Regel innerhalb von drei Monaten seit dem Bekanntwerden des Vorliegens der Kündigungsgründe und innerhalb von sechs Monaten seit dem Auftreten der die Kündigung begründenden Umstände möglich (Art. 184 ArbG). Sofern die Kündigung betriebsbedingt infolge der Überflüssigkeit des Arbeitsplatzes ausgesprochen wird, darf die Stelle innerhalb von sechs Monaten nicht mit einer anderen Person besetzt werden. Sollte die Stelle doch neu besetzt werden, hat der gekündigte Mitarbeiter Vorrang (Art. 182 ArbG).
Für die Zeit der Schwangerschaft und des Erziehungsurlaubs gilt besonderer Kündigungsschutz (Art. 187 ArbG).
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es ist eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen (Art. 185 ArbG).
Im Falle einer Kündigung aufgrund der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten ist gemäß Art. 189 ArbG je nach Dauer der Zugehörigkeit zum Pensionsfonds (unter 10 Jahren, 10 bis 20 Jahre, über 20 Jahre) eine ein- bis dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Sollte ein Gericht erkennen, dass die Kündigung rechtswidrig war, muss der Arbeitnehmer wiedereingestellt werden. Dabei sind der Arbeitslohn und die Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen (Art. 191 ArbG).
Personalabbauprogramme sind in einem separaten Abschnitt (Art. 153 bis 160 ArbG) geregelt.
Kontaktanschriften:
Ministerien und Behörden:
Ministarstvo rada, zaposljavanja i socijalne politike (Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik)
Nemanjina 11, 11000 Belgrad
Tel.: 00381 11/361-46 21, Fax: -75 87
E-Mail: sekretar@minrzs.gov.rs, Internet: http://www.minrzs.gov.rs
Nationalna sluzba za zaposljavanje (Nationales Amt für Beschäftigung)
Kralja Milutina 8, 11000 Belgrad
Tel.: 00381 11/292-98 00, Fax: -99 80
E-Mail: press@nsz.gov.rs, Internet: http://www.nsz.gov.rs
Zavod za socijalno osiguranje (ZSO; Staatliche Sozialversicherungsbehörde)
Bulevar umetnosti 10, 11070 Belgrad
Tel.: 00381 11/311 54-71, Fax: -70
E-Mail: info@zso.gov.rs, Internet: http://www.zso.gov.rs
Republicki fond za zdravstveno osiguranje (RFZO; Gesundheitsversicherungsfonds)
Jovana Marinovica br. 2, 11040 Belgrad
Tel.: 00381 11/205 38 30, Fax: -264 50 42
E-Mail: public@rfzo.rs, Internet: http://www.rfzo.rs
Republicki fond za penzijsko i invalidsko osiguranje (PIO; Fonds für renten- und Invalidenversicherung))
Dr. Aleksandra Kostica 9, 11000 Belgrad
Tel.: 00381 11/206 10 00
E-Mail: proffice@pio.rs, Internet: http://www.pio.rs
Personalvermittlungsagenturen:
Trenkwalder kadrovske usluge
Omladinskih brigada 86, 11070 Belgrad
Tel.: 00381 11/212 90 63
E-Mail: infoserbia@trenkwalder.com, Internet: http://www.trenkwalder.com/rs
Adecco
Vladimira Popovica 40, 11070 Belgrad
Tel.: 00381/11/712 17 09
E-Mail: info.srbija@adecco.com, Internet: http://www.adecco.rs
Dekra zaposljavanje
Antifasisticke borbe 12, 11070 Belgrad
Tel.: 00381 11/212 04-54, Fax: -58
E-Mail: office@dekra.rs, Internet: http://www.dekra.rs
Hill International
Ruzveltova 45, 11000 Belgrad
Tel.: 00381 11/329 45 05
E-Mail: hill@hill.rs, Internet: http://www.hill.rs


