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Luxemburg

Luxemburg - Übergangsfrist für neues Gesellschaftsrecht endet


Am 23. August 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist für Unternehmen, ihre Satzung an das, bereits am 23. August 2016 in Kraft getretene, neue Gesellschaftsrechtsgesetz anzupassen. Durch das neue Gesetz wurde das luxemburgische Gesellschaftsrecht grundlegend geändert. Teilweise wurden neue Vorschriften eingeführt, teilweise wurde eine bereits gängige Praxis gesetzlich festgeschrieben.Weitere Details erhalten Sie unter nachfolgendem Link, teilweise nach kostenloser Registrierung:

Quelle: gtai