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Malaysia

Malaysia - Steuer auf elektronische Dienstleistungen von ausländischen Dienstleistungserbringern


(GTAI) Im Juli 2019 hat Malaysia Änderungen des Gesetzes über die Dienstleistungssteuer (service tax) verabschiedet. Im neuen Artikel 1a wurde der Anwendungsbereich auf ausländische Dienstleistungserbringer (foreign service providers) erweitert. Damit ist eine Person gemeint, die außerhalb von Malaysia digitale Dienstleistungen an Verbraucher erbringt, einschließlich Betreiber von Online-Plattformen außerhalb Malaysias, über die Waren vertrieben oder Dienstleistungen angeboten werden, und Personen, die für andere Personen Transaktionen zur Bereitstellung digitaler Dienstleistungen vornehmen. Zu den digitalen Dienstleistungen zählt jede Dienstleistung, die über das Internet oder andere elektronische Netzwerke erbracht oder bezogen wird, ohne Einsatz von Informationstechnologie nicht abgerufen werden kann und bei der die Erbringung im Wesentlichen automatisiert ist.

Quelle: GTAI