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Russland

Managerhaftung russischer Unternehmen verschärft


Wie nach deutschem Recht haften auch nach russischem Recht Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder für schuldhafte Schädigungen des Unternehmens. Die Gesellschaftsorgane sind gesetzlich verpflichtet, gewissenhaft und verständig im Interesse des Unternehmens zu handeln. Welche genauen Verpflichtungen sich hieraus konkret im Einzelfall ergeben, war häufig unklar bzw. strittig.

Den vollständigen Artikel und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Link/der angehängten Datei.

Quelle: Brand & Partner

Dateien:
managerhaftung_russ._unternehmen.pdf