Um die Handelsströme zu stabilisieren und den Marktakteuren Planungssicherheit zu geben, haben längerfristige, in der Regel drei bis vier Jahre gültige Einfuhrvorschriften (Import Policy Order; IPO) die zuvor auf Jahresbasis formulierte Importpolitik ersetzt. Die Waren (-gruppen), die einem Importverbot beziehungsweise gesonderten Beschränkungen unterliegen, sind nun in einer einheitlichen, "konsolidierten" Liste zusammengeführt. Aktuell gilt die IPO 2021-2024.
Importverbote und -beschränkungen bestehen zum Schutz lokaler Industriezweige, der Umwelt, der Gesundheit der Bevölkerung und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. So sind bestimmte Waren vor dem Export einem Konformitätsbewertungsverfahren in einem akkreditierten Labor zu unterziehen. Hierzu zählen unter anderem elektrotechnische und elektronische Waren, Kosmetika, Sanitärprodukte sowie Papiererzeugnisse.


