Zwecks Kontrolle der Einhaltung nationaler Vorschriften ist eine vorherige Meldung der Tätigkeit bei den zuständigen französischen Behörden erforderlich. Andernfalls drohen Sanktionen.
Kontrollen muss der deutsche Dienstleister sowohl unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung französischer Arbeits- und Sicherheitsbedingungen als auch bezüglich der erforderlichen Qualifikationen ins Kalkül ziehen.
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