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Mexiko

Menschenrechte in Mexiko: Herausforderung für deutsche Firmen


Aktionsplan der Bundesregierung fordert von Unternehmen Einhaltung der Sorgfaltspflicht / Von Florian Steinmeyer

Mexiko-Stadt (GTAI) - Die Bundesregierung verlangt von deutschen Firmen, dass sie die Einhaltung von Menschenrechten kontrollieren - nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei Lieferanten im Ausland. Wie gelingt das in Mexiko?

Der Ende 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verankert die Verantwortung deutscher Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Dies gilt nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern auch entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten, die sich häufig im Ausland befinden. In einigen Ländern mag die Kontrolle einfach gelingen, in anderen hingegen ist die Verpflichtung herausfordernd.

Mexiko ist eines dieser eher schwierigen Länder. Die zweitgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas hat viele Gesichter: Aufstrebendes Schwellenland, wichtiger Industriestandort, aber eben auch: abgehängte Landesteile, tägliche Gewalt in den Randgebieten der Städte und prekäre Arbeitsverhältnisse. In solch einem Umfeld ist es keine einfache Aufgabe, Menschenrechtsverstöße zu ahnden.

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Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest