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Mexiko

Mexiko - Finanzministerium gibt Fiskalanreize für Sonderwirtschaftszonen bekannt


Von Corinna Päffgen

Das mexikanische Finanzministerium (Secretaría de Hacienda y Crédito Público) hat am 10.2.17 bekanntgegeben, wie es Investitionen in den geplanten Sonderwirtschaftszonen fördern möchte.

Durch die Errichtung von Sonderwirtschaftszonen (Zonas Económicas Especiales) sollen künftig wirtschaftlich wenig entwickelte Regionen in Mexiko gefördert werden. Die ersten Zonen sollen 2018 in Michocán, Guerrero, Oaxaca, Veracruz und Chiapas eröffnet werden. Rechtsgrundlage für die Sonderwirtschaftszonen ist das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen (Ley de Zonas Económicas Especiales) und die dazugehörende Durchführungsverordnung.

Folgende Investitionsanreize werden im Sinne von Artikel 13 des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen künftig in den Sonderwirtschaftszonen gewährt:

- Befreiung von der Einkommensteuer für einen Zeitraum von 10 Jahren und anschließender fünfzigprozentiger Steuerbefreiung für einen Zeitraum von fünf Jahren;

- Reduzierung der Sozialversicherungsabgaben auf fünfundzwanzig Prozent;

- Befreiung von der Umsatzsteuer bei der Lieferung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, sofern sie von in Mexiko ansässigen Unternehmen erbracht werden;

- vergünstigtes Zollverfahren.

Zuständige Behörde für die Sonderwirtschaftszonen ist die Bundesbehörde für die Entwicklung von Sonderwirtschaftszonen (Autoridad Federal para el Desarrollo de las Zonas – AFDZEE).

Quelle: GTAI - Germany Trade and Invest