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Mexiko

Mexiko nimmt am Carnet ATA Verfahren teil


Ab 16. Mai 2011 wird Mexiko am Carnet ATA Verfahren teilnehmen.

Ein Carnet ATA dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.

Die Ausstellung eines Carnets vor diesem Datum ist möglich, jedoch ist eine Einreise vor dem 16. Mai 2011 nicht gestattet. Carnets dürfen für die vorübergehende Verbringung von Ausstellungs- und Messegut, Warenmuster sowie Berufsausrüstung, sofern es sich um Ausrüstung für Presse, Rundfunk und Fernsehen bzw. um kinematografische Ausrüstung handelt, ausgestellt werden. Die mexikanische Zollbehörde, Servicio de Administración Tributrara (SAT) ist vom Carnetinhaber, über die Absicht mit einem Carnet nach Mexiko zu reisen, vor Ankunft auf dem mexikanischen Territorium zu informieren. Die Einfuhr der Waren wird grundsätzlich auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt.

Weiterführende Informationen zum Carnet ATA finden sich auf den Seiten des deutschen Zolls (siehe u.a. Link).

Quelle: IHK Aachen