Unabhängig von der Dauer einer Entsendung sind Arbeitnehmende nach dem in Frankreich geltenden flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.
Der gesetzliche Mindestlohn (Salaire Minimum Interprofessionel de Croissance – SMIC) wird regelmäßig zum 1. Januar erhöht. Unterjährige Anpassungen des Mindestlohnes finden statt, wenn die Verbraucherpreise in Frankreich um mindestens 2 Prozent gestiegen sind.
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