Für Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten gilt seit 1. Mai 2022 in Malaysia ein höherer Mindestlohn. Auch kleinere Unternehmen müssen die Erhöhung ab dem Jahr 2023 beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
Für Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten gilt seit 1. Mai 2022 in Malaysia ein höherer Mindestlohn. Auch kleinere Unternehmen müssen die Erhöhung ab dem Jahr 2023 beachten.
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Quelle: GTAI