Tschechiens Regierung setzt auf Prävention durch Isolierung, um der Ausbreitung von Covid-19 Herr zu werden. Die Maßnahmen wurden durch den Notstand möglich, der seit dem 12. März 2020 gilt - vorerst für 30 Tage. In der Nacht auf den 16. März 2020 griff ein Aus- und Einreiseverbot. Tschechische Bürger und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung dürfen nicht mehr ausreisen. Umgekehrt ist die Einreise für Ausländer verboten, mit Ausnahme solcher, die über eine Aufenthaltserlaubnis in Tschechien verfügen. Grenzübergänge sind auch Berufspendlern oder Lkw-Fahrern erlaubt. Eine Liste aller Ausnahmen findet sich auf Englisch auf der Website des Tschechischen Innenministeriums, ebenso auf Deutsch das Formular für Arbeitgeber im Fall der Beschäftigung von Grenzpendlern.
Tschechische Republik
Mit Zinssenkungen und Hilfskrediten gegen den Stillstand
Quelle: GTAI


