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Mitarbeiterentsendung in der EU


In Zeiten der fortdauernden Internationalisierung gehört das Entsenden von Arbeitnehmern von global agieren­den Unternehmern zum Alltagsgeschäft. Jeder Arbeits­einsatz in der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz stellt Unternehmen und ihre Personalabtei­lungen vor besondere Hürden. Vor allem die reformierte Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957), die bis zum 30. Juli 2020 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, bringt aufwändige Regeln mit sich.

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Quelle: GTAI