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Schweiz

Neue Berechnung der Sicherheitsleistung bei ausländischen Unternehmen


Ab dem 1. August 2017 wird die Sicherheitsleistung für steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz neu berechnet, wie die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) heute mitteilte.

Weitere Details im verlinkten Artikel.

Quelle: Steuerportal.ch