Ab dem 1. August 2017 wird die Sicherheitsleistung für steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz neu berechnet, wie die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) heute mitteilte.
Weitere Details im verlinkten Artikel.
Ab dem 1. August 2017 wird die Sicherheitsleistung für steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz neu berechnet, wie die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) heute mitteilte.
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Quelle: Steuerportal.ch