Die Frist zur Einreichung der elektronischen Umsatzsteuererklärung wird für Steuerpflichtige, die den Status "Großzahler indirekter Steuern" haben, bis zum Juni 2023 verlängert. Sie sind ab Juni 2023 verpflichtet, die Umsatzsteuererklärung mittels qualifizierter Bescheinigung elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln. Weiterführende Info erhalten Sie über diese Verlinkung.


