Medizintechnische Produkte, die in Russland vertrieben werden, unterliegen einer Zulassungspflicht bei der russischen Behörde. Sowohl Hersteller als auch das Produkt müssen zugelassen und anschließend registriert werden. Nach einer neuen Verordnung müssen bestehende Registrierungen bis Ende des Jahres in ein neues Register eingetragen werden. Es sind Medizinprodukte aller Klassifizierungen betroffen. Ohne Umschreibung verlieren bestehende Registrierungen zum Jahresende ihre Gültigkeit. Kontakt für weitere Auskünfte: SGS Germany GmbH, GOST Certification, Thomas Mencke, Tel: 040 30101-246, thomas.mencke@sgs.com.
Russland
Neue Genehmigungspflichten für die Einfuhr von Medizintechnik
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf


