direkte Bereichesauswahl

Litauen

Neue Lohnbesteuerung zum 01.01.2019


Zum Jahreswechsel änderte sich die Lohnbesteuerung in Litauen. Das Bruttogehalt muss ab dem 01.01. mit dem Koeffizienten von 1,289 multipliziert werden.  

Große Teile der Sozialversicherungsbeiträge werden künftig vom Arbeitnehmer statt vom Arbeitgeber getragen, weswegen zur Erhaltung des Bruttolohns für den Arbeitnehmer dieses neu berechnet werden muss. Ziel ist eine Stärkung des Landes als Wirtschaftsstandort.

Quelle: Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen