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Tschechische Republik

Neue Programme vereinfachen den Zugang ausländischer qualifizierter Arbeitnehmer nach Tschechien


Am Sonntag, den 1. September 2019 traten die Programme, die von der Regierung der Tschechischen Republik zum Zweck der Erzielung des wirtschaftlichen Beitrags für die Tschechische Republik genehmigt wurden, und die Verordnung Nr. 220/ 2019 GBl. in Kraft. Diese bestimmen die Höchstanzahl der Anträge auf Aufenthaltsberechtigungen, die man bei der Vertretungsbehörde einreichen kann. Ziel der neuen Programme ist die Effektivierung der Annahme der Anträge und die Verringerung der administrativen Belastung. Die Programme, die die bisherigen Projekte der Wirtschaftsmigration ersetzen, werden in drei Gruppen eingeteilt.

Quelle: Czech Invest