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Tunesien

Neue Regeln für Handelsdokumente (Import) / Beschränkung Importakkreditive


Der tunesische Zoll verlangt seit dem 30. Oktober 2017 für bestimmte Produktgruppen die Vorlage einer Kopie der EU-seitig erstellten Ausfuhrzollanmeldung (Ausfuhrbegleitdokument, ABD) samt Wertangabe. Dazu gibt es laut DIHK widersprüchliche Aussagen der tunesischen Behörden.Die AHK in Tunis bemüht sich gemeinsam mit der Europäischen Kommission um eine Klarstellung.Außderdem:Beschränkungen für die Eröffnung von AkkreditivenDarüber hinaus hat die tunesische Zentralbank offenbar die Geschäftsbanken in Tunesien verbindlich angewiesen, keine Akkreditive mehr für die Einfuhr von Verbrauchsgütern zu eröffnen, die als „nicht vorrangig“ eingestuft wurden. Eine Ausnahme davon gilt lediglich, sofern der Importeur zunächst Sicherheiten aus eigenen Mitteln für den gesamten Wert der einzuführenden Ware bereitstellt.Eine Liste  der tunesischen Zentralbank (in französischer Sprache) finden Sie hier; es handelt sich unter anderem um Lebensmittel, Haushaltsgeräte, Kosmetika und Textilien.Weitere Infos über den Link unten:

Quelle: IHK Hannover