Wirtschaftsbeteiligte, deren Tätigkeit im Bereich der Einfuhr zum Weiterverkauf in unverändertem Zustand lieg und die in den Jahren 2021, 2022 oder 2023 eine Konformitätsbescheinigung erhalten haben, müssen sich an nachfolgende Verpflichtung halten. Die für die ersten sechs Monate des Jahres 2023 (ab dem 16. Juli 2023) relevanten Informationen müssen in einer Excel-Datei festgehalten werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen ihre Unterlagen in Papierform mit zwei Kopien der Empfangsbestätigung für die Statistiken sowie in digitaler Form über eine Excel-Datei bei der territorial zuständigen Handelsdirektion einreichen. Was die Fristen für die Einreichung betrifft, so unterscheiden sie sich je nach dem Jahr, in dem die Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde.
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