Ende 2014 veröffentlichte der Russische Föderale Steuerdienst mehrere Verordnungen, die das Verfahren der Akkreditierung und der Eintragung von Vertretungen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen neu regeln. Damit entsteht Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen, denn diese sind verpflichtet, zusätzliche Unterlagen einzureichen, da ansonsten ihre Akkreditierung in Russland zum 1. April 2015 ausläuft.
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