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Indien

Neue Richtlinien für Ausländische Direktinvestitionen in Indien gültig


Die Abteilung für Industriepolitik und -förderung des indischen Handelsministeriums hat im April ihre überarbeitete „consolidated foreign direct investment policy” veröffentlicht. Große Veränderungen zur Vorversion bringt diese nicht. Ausländische institutionelle Anleger dürfen nun ohne eine Genehmigung der Regierung in Warenbörsen investieren. Statt wie bisher alle sechs Monate sollen die Richtlinien von nun an nur noch alle 12 Monate überarbeitet werden. Die Regelungen für den Einzelhandel wurden nicht verändert. Es gilt weiterhin die Verpflichtung, 30 Prozent der Einkäufe bei indischen Klein- und mittelständischen Unternehmen zu tätigen.

Quelle: Deutsch-Indische Handelskammer, Düsseldorf