Die Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrates (GCC) hat die Bedingungen zur Herstellung neuer Kraftfahrzeuge um acht Verfahrensvorschriften erweitert. Darunter sind u.a. Regelungen zum Einbau von Reifendruckkontrollsystemen, Ausstattung des Fahrzeugs mit Airbags für Fahrer und Beifahrer und zum Einbau feuerfester Innenaustattung.
Details zu den Verfahrensvorschriften finden Sie unter untenstehendem Link.


