Ab dem 1.1.2013 wird eine Finanztransaktion erhoben (vgl. Gesetz CXVI/2012 vom 9.7.2012). Demnach werden nicht nur große, spekulative Finanztranskationen, sondern alle Bankgeschäfte (u.a. Bareinzahlungen von Sparern, Kreditkartenzahlungen sowie Geldgeschäfte der Zentralbank) mit einem Steuersatz von 0,1%, jedoch mit maximal 6000 HUF (ca. 21,3 Euro), besteuert. Die Finanztransaktionsteuer wird monatlich abzuführen sein. Die neue Steuerart ist sehr umstritten; es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten ihre Konformität mit dem ungarischen Verfassungsrecht und dem Europarecht überprüft wird.


