Der im Februar 2007 eingerichtete Plafond für mittel- und langfristige Geschäfte in Höhe von EUR 100 Mio. ist nahezu ausgenutzt. Im Hinblick auf die guten Zahlungserfahrungen und der in diesem Jahr zu erwartenden Rückzahlungen aus kreditiertem Geschäft richtet der Ausschuss einen neuen Plafond über wiederum EUR 100 Mio. ein mit einer Orientientie-rungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Während die übrigen Bedingungen für kurzfristige und mittel-/langfristige Geschäfte unverändert bleiben, kann künftig auf generelle Sicherheiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten mit privaten Abnehmern verzichtet werden, wenn
• es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder
• das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder
• über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt oder
• der Antragsteller in den letzten 12 Monaten auf unbesicherter Basis und eigenes Risiko mindestens Umsätze in Höhe des beantragten Deckungsvolumens mit dem Besteller abgewickelt hat und diese pünktlich bezahlt wurden.
Letzte Änderung: 12.03.2008 durch Klaus Bleibaum


