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Russland

Neuer rechtlicher Rahmen für die Anmeldung ausländischer Repräsentanzen und Filialen


Am 10. Dezember 2013 hat das russische Parlament  in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ angenommen, durch den die russische Regierung bevollmächtigt wird, eine Behörde zu bestimmen, die künftig für die Eintragung von Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen zuständig sein soll. Ausgenommen sind Repräsentanzen von ausländischen Flugverkehrsgesellschaften und Banken.

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Quelle: Brand & Partner

Dateien:
neuer_rechtlicher_rahmen_fuer_die_anmeldung_auslaendischer_repraesentanzen_und_filialen.pdf