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Russland

Neuer rechtlicher Rahmen für die Anmeldung ausländischer Repräsentanzen und Filialen


Über 6.000 ausländische Unternehmen sind in Russland über Repräsentanzen und Filialen vertreten. Filialen und Repräsentanzen unterlagen bisher einem gesonderten Akkreditierungsverfahren beim Justizministerium oder der russischen Handelskammer nach einer noch aus Sowjetzeiten herrührenden Verordnung.

Das russische Parlament hat nunmehr am 10. Dezember 2013 in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ angenommen, durch den die russische Regierung bevollmächtigt wird, eine Behörde zu bestimmen, die künftig für die Eintragung von Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen zuständig sein soll. Ausgenommen sind allerdings Repräsentanzen von ausländischen Flugverkehrsgesellschaften und Banken.

Es wird unter Experten davon ausgegangen, dass zukünftig auch Repräsentanzen und Filialen bei den Steuerbehörden anzumelden sind und unmittelbar im EGRJUL geführt werden, so wie Kapitalgesellschaften.

Diese Vereinheitlichung ist zu begrüßen. Ob das Registrierungsverfahren erleichtert und die Dokumentenliste gekürzt wird, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Kontakt: Thomas Brand (Brand & Partner, Moskau), Tel. +7 (965) 106 56 11, E-Mail: thomas.brand@bbpartners.de

Quelle: Brand & Partner, Moskau

Dateien:
anmeldung_ausl._repraesentanzen_07022014.docx