Ab dem 2. Dezember müssen sich ausländische und inländische Unternehmen mit einem Umsatz ab 100.000 Konvertiblen Mark, bei der Steuerbehörde registrieren.
Bisher lag die Registrierungsschwelle bei einem Umsatz von 50.000 Konvertible Mark (ca. 25.565 Euro). Mit einer Gesetzesänderung vom 24. Juli 2023 hat das bosnische Parlament den Schwellenwert nun angehoben. Ab dem 2. Dezember 2023 liegt die Umsatzschwelle für die Registrierung bei 100.000 KM (ca. 51.129 Euro).
Die Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung wurde darüber hinaus vom 10. des Monates auf den letzten Steuerzeitraum des folgenden Monats verschoben.


