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Schweiz

Neuerungen bei der Unternehmensbesteuerung


Zum 1.1.2007 treten in der Schweiz Änderungen für die Unternehmensbesteuerung in Kraft.
Die Besteuerung einer Unternehmensbeteiligung als Ertrag ausbeweglichem Vermögen steht danach unter folgenden Voraussetzungen: DieBeteiligungsquote beträgt mindestens 20% und der Verkaufserlös wirdinnerhalb von fünf Jahren nach dem Verkauf unter Mitwirkung desVerkäufers als nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet.Verkauft ein Aktionär seine Beteiligung aus seinem Privatvermögen aneine ihm selbst gehörende Gesellschaft in deren Gesellschaftsvermögen,so wird künftig nur noch der Erlös aus der Übertragung einerBeteiligung von mindestens 5% am Kapital eines Unternehmens besteuert.Weitere Informationen können folgender Internetseite entnommen werde:
www.admin.ch/aktuell/00089/index.html.

Quelle: bfai Rechtsnews 12_2006


Letzte Änderung: 04.12.2006 durch Klaus Bleibaum