Seit1.9.2007 nimmt das Nationale Registrierungszentrum (Qendren Kombetarete Regjistrimit, QKR) die Registrierung von juristischen Personen undEinzelunternehmern innerhalb von maximal drei Tagen vor (Gesetz Nr.9723 "Über das Nationale Registrierungszentrum" vom 3.5.2007). Dadurchwurde das "Ein-Fenster-Prinzip" verwirklicht. Unternehmen müssen sichnicht mehr wie früher separat bei Finanzamt, Arbeitsamt,Gewerbeaufsichtsbehörde und Sozialversicherung eintragen lassen, wascirca drei Monate dauerte. Beim Registrierungszentrum erfolgt auch dieAustragung aus dem Handelsregister, bei vorliegenden Steuerschuldenaber erst nach deren Tilgung. Die geltenden Gebühren für die Eintragungins Handelsregister und die Anmeldung bei der Steuerbehörde weicheneinem einheitlichen Tarif für alle vier Angelegenheiten.
WeitereInformationen zum Registrierungsverfahren und Gebühren in englischerSprache finden sich auf der Homepage des NationalenRegistrierungszentrums: www.qkr.gov.al.
Quelle: bfai Rechtsnews 11_2007
Letzte Änderung: 07.11.2007 durch Klaus Bleibaum


