Das Abkommen tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Insbesondere senkt das Neuabkommen die Quellensteuer in Bezug auf Zinsen und Lizenzzahlungen von 15% auf 10%. Um Streitigkeiten vorzubeugen, findet sich im Protokoll zudem eine klare Abgrenzung zwischen (quellensteuerpflichtigen) Lizenzzahlungen und nicht der Quellensteuerpflicht unterliegenden Vergütungen für technische Dienstleistungen.


