Das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) modernisiert die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend.
Am 19. Mai 2026 haben die Staaten ein neues DBA unterzeichnet. Das neue Abkommen verfolgt weiterhin das Ziel, eine doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden und gleichzeitig Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die neuen Regelungen orientieren sich an aktuellen internationalen Standards, insbesondere an den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Das Abkommen tritt erst nach der Ratifizierung durch beide Staaten in Kraft. Bis dahin gilt das bisherige DBA von 1995.
Lesen Sie weiter im verlinkten Artikel.


