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Neues englisches Gesellschaftsrecht


Großbritannien
hat sein Gesellschaftsrecht mit dem so genannten Companies Act 2006
umfassend modernisiert.  Bekanntlich färbt das "englische" Rechttraditionsbedingt und auch über den Commonwealth bis heute immer nochauf weitere Staaten der Welt ab, so dass diese derzeit noch "regionale"Neuentwicklung in England möglichweise auch Vorbildfunktion für dieneuere Gesetzgebung anderer wichtiger Märkte (z.B. Kanada, Australien,Hong Kong etc) haben könnte.

Das rund 1.300 Paragraphen
umfassende neue Gesetz mit 16 Anhängen gilt für das  gesamteKönigreich, wobei Nordirland es durch eine spätere eigene Gesetzgebung
ändern kann. Der Companies Act 2006 betrifft unter anderem
Gesellschaften in der Rechtsform einer private company limited by share
(limited), public company limited by shares (plc) sowie die im Juli
2005 eingeführte community interest company (cic) und soll deren
Gründungen und Verwaltung erleichtern.


Der
Companies Act 2006 wird in Teilstücken in Kraft gesetzt. Bereits ab
Januar 2007 sind folgende Vorschriften in Kraft getreten:

  • Das Gesellschaftsregister (registered office) ist auf den
    elektronischen Betrieb umgestellt worden. Dies betrifft das Einreichen,
    die Einsichtnahme, die Veröffentlichung und die Aufbewahrung von
    Informationen über die Gesellschaft.
  • Gesellschaften müssen bestimmte Mindestangaben, wie beispielsweise
    Name, Ort der Registrierung, Registernummer und Anschrift des
    registered office auch auf Webseiten und elektronischen Dokumenten
    angeben.
  • Gesellschaften dürfen über eine Webseite miteinander kommunizieren.
    Dies soll insbesondere bei Gesellschaften mit vielen Mitgliedern zu
    einer erheblichen Kostenersparnis führen.
  • Die Direktoren der Gesellschaft haften persönlich für falsche oder
    irreführende Angaben im Geschäftsbericht, dem Bericht über die Gehälter
    der Direktoren oder in einem zusammenfassenden finanziellen Bericht,
    der auf einem der beiden vorgenannten Dokumente beruht. Der Direktor
    haftet nach diesen Vorschriften in der Regel nur, wenn er absichtlich
    oder rücksichtslos handelt.

Seit April 2007 wgelten die Vorschriften in Bezug auf
die Übernahme von Unternehmen. Hierbei geht es um die
Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie, die für elf Monate nur temporär
in anderen Vorschriften umgesetzt worden war. Die zahlreichen weiteren
Vorschriften des Companies Act 2006 sollen schrittweise zum Oktober
2007, April 2008 und schließlich zum Oktober 2008 in Kraft treten.


Letzte Änderung: 07.06.2007 durch Christoph G. von Bernstorff