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Ukraine

Neues Gesetz über Industrieparks


In der Ukraine ist ein neues Gesetz über Industrieparks („Zakon pro industrialni parky“, Gesetz Nr. 5018-VI vom 21.6.2012) verabschiedet worden, das am 4.9.2012 in Kraft treten wird. Das Gesetz soll neue Investitionen anlocken und zur Modernisierung der Wirtschaft durch neue Technologien beitragen.

Industrieparks werden demnach für eine Dauer von mindestens 30 Jahren auf einer Fläche von 15 bis 700 Hektar gegründet und sollen insbesondere die folgenden Branchen fördern: Industrie, Forschung, Information und Telekommunikation.

Das Gesetz sieht für Unternehmen, die sich in Industrieparks niederlassen, die Möglichkeit der Gewährung von zinslosen Darlehen und Subventionen vor. Ferner können Ausrüstung und Materialien, die für den Betrieb eines Industrieparks notwendig sind, aus dem Ausland frei von Zollgebühren eingeführt werden.

Es werden Investitionen in Höhe von rund 8 Mrd. US-Dollar in den nächsten drei bis vier Jahren erwartet. Dabei sollen mehr als 300.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Das BIP soll in fünf bis sechs Jahren seit der Errichtung der ersten Industrieparks um rund 15% wachsen. Es wird damit gerechnet, dass jeder Industriepark zehn bis 15 Unternehmen beherbergen und 2.500 bis 10.000 neue Arbeitsplätze schaffen wird.

Bereits zwischen 1999 und 2005 waren in der Ukraine, ähnlich wie in einer Reihe anderer osteuropäischer Staaten (z.B. Polen, Russland, Kasachstan), insgesamt elf sog. Freie bzw. Sonderwirtschaftszonen („specialny (vilny) ekonomičny zony“) geschaffen worden. Im Jahr 2005 wurde dieses Konzept infolge seiner teilweise missbräuchlichen Verwendung für ineffizient befunden und die vorgesehenen Steuererleichterungen wieder aufgehoben.

Weitere Informationen: Dmitry Marenkov, Tel.: 0228/24993-362, Email: dmitry.marenkov@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht.

Quelle: gtai rechtsnewws 9/2012