Am 01.07.2012 wird das neue türkische Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft treten. Nach jahrelangen Konsultationen mit der Wirtschaft steht damit eine der in den letzten Jahren sicherlich bedeutendsten rechtli-chen Reformen in der Türkei kurz vor dem Abschluss. Die Reform war nach wohl einhelliger Meinung dringend erforderlich, weil viele Rege-lungen des alten Handelsgesetzbuches veraltet und für eine moderne Wirtschaft wie die der Türkei nicht mehr angemessen waren. In Anglei-chung an EU-Regeln muss dann eine Aktiengesellschaft nicht mehr fünf Gesellschafter haben, auch die Ein-Personen-AG wird zulässig. Die türkische LS, mit der deutschen GmbH vergleichbar, benötigt künf-tig nicht mehr zwei, sondern nur noch einen Gesellschafter. Dadurch wird es möglich Tochterfirmen ohne Partner zu gründen. (NfA)
Türkei
Neues Handelsgesetzbuch ab Mitte 2012
Quelle: Informationsservice - IHK Frankfurt am Main (NfA)


