Der schweizerische Bundesrat hat entschieden: Das reformierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) greift nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist.
Der Bundesrat setzt mit seinem Entscheid vom 31. August 2022 das neue Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) zum 1. September 2023 in Kraft.
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