direkte Bereichesauswahl

Österreich

Neues Unternehmensrecht in Österreich


Zum 1.1.2007 tritt in Österreich ein neues"Unternehmensgesetzbuch" in Kraft, das das alte Handelsgesetzbuchablöst. Zentraler Begriff des neuen Unternehmensrechts ist der Begriffdes "Unternehmers": dies ist "jeder, der ein Unternehmen betreibt". EinUnternehmen muss eine auf Dauer angelegte Organisation mitselbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit sein, wobei es nicht auf eineGewinnerzielung ankommt. Eintragungen von Unternehmen in dasösterreichische "Firmenbuch" sind Pflicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ein Jahresumsatz von EUR 400.000 (bzw. EUR600.000 in einem Jahr) überschritten wurde; darunter sind dieEintragungen freiwillig. Handelsgeschäfte heißen künftig"unternehmensbezogene Geschäfte", Bürgschaften müssen künftiggrundsätzlich schriftlich gegeben werden und sonstige Regelungen deskaufmännischen Geschäftsverkehrs werden stärker dem UN-Kaufrechtangepasst. Eine Vielzahl neuer Bestimmungen gibt es ab 1.1.2007 auchfür das Gesellschaftsrecht.


Letzte Änderung: 21.08.2006 durch Christoph G. von Bernstorff