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Ukraine

Neues Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen


(GTAI) Im Zuge der großen Reform des Zivil- und Wirtschaftsprozessrechts, die in der Ukraine zum 15. Dezember 2017 in Kraft trat (Gesetz Nr. 2147-VIII), wurde auch das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen novelliert. Das gestraffte Verfahren soll künftig viel weniger Raum für missbräuchliche Verzögerungstaktiken der Schuldner bieten und das Prozedere erheblich beschleunigen.

Die Dauer des Verfahrens hinsichtlich Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche wurde auf maximal zwei Monate seit dem Eingang des entsprechenden Antrages beim Gericht festgelegt. Bislang hatte es keine Regelung der Maximaldauer des Exequaturverfahrens gegeben, das Verfahren konnte in der Praxis über ein Jahr dauern.

Während bislang die erstinstanzlichen ordentlichen Gerichte am Sitz des Schuldners für Anträge betreffend Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zuständig waren, besteht nunmehr die Spezialzuständigkeit des Kiewer Appellationsgerichts(ukrainisch: Апеляційний суд міста Києва). Es ist ein Rechtsmittel zum Obersten Gericht der Ukraine möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel selbst.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest