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Tschechische Republik

Neues Vergaberecht


Die Novelle des tschechischen Gesetzes über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist im Gesetzblatt Tschechiens vom 24.02.2012 unter der Nr. 55/2012 Sb. veröffentlicht worden.
Änderungen ergeben sich insbesondere bei den Schwellenwerten (§ 16a), den Fristen (§§ 39, 42), den Geschäftsbedingungen bei Bauaufträgen (§ 46 d), den Dokumentationspflichten (§ 48) sowie den Veröffentlichungspflichten, u.a. für Verträge und Subunternehmerverzeichnisse (§147a).
Die Änderungen sind zum 01.04.2012 in Kraft getreten, wobei die in Artikel I in den Punkten 9, 61, 113 und 185 getroffenen Vorkehrungen allerdings erst zum 01.01.2014 in Kraft treten, soweit sie § 156 Absatz 3 betreffen.

Quelle: IHK-SPEZIAL International 05/2012