Das neue Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas wurde bereits 2015 im Amtsblatt veröffentlicht und soll nun ab dem 1.8.2021 (NEU: Verschoben auf den 1.1.2022) in Kraft treten. Es lehnt sich an die Zollgesetzgebung der EU an und stellt unter anderem die Weichen für
- papierlose Zollabwicklung,
- den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO, bosnisch: Ovlašteni privredni subjekt) für besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen sowie
- die summarische Eingangsanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung.
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