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Großbritannien

Neues zu britischen KMU


Im März 2015 wurde der britische Small Business, Enterprise and Employment Act 2015 (SBEEA 2015 ; www.legislation.gov.uk/ukpga/2015/26/contents/enacted) verabschiedet; viele wichtige Normen werden aber erst ab 2017 in Kraft treten.Eine wesentliche (künftige) Neuerung wird sein, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen nur noch natürliche Personen Directors (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften sein können. Juristische Personen (beispielsweise andere Kapitalgesellschaften) können also künftig nicht mehr Geschäftsführer sein. Britische Limiteds müssen  daher die Zusammensetzung ihrer Geschäftsführung prüfen und, falls erforderlich, Änderungen vorbereiten. Sobald diese Vorschrift (voraussichtlich in 2017) in Kraft getreten und dann auch die einjährige Übergangszeit abgelaufen ist, werden juristische Personen automatisch ihre Geschäftsführerstellung verlieren.Seit April 2016 ist mit dem neuen Act bereits ein Register für Personen mit wesentlicher Kontrolle („PSC Register“) neu geschaffen worden. Nun muss jede "Company" (einschließlich der europäischen SE) und jede LLP ein Register führen, in dem alle Personen aufgeführt werden, die ein bedeutendes Mitspracherecht in der Gesellschaft haben (vgl. Sec. 81 SBEEA 2015). Dies sind die so genannten "People with significant control" (PSCs). Hierunter fallen Personen, die  mehr als 25% der Gesellschaftsanteile halten, mehr als 25% der Stimmrechte haben, das Recht haben, die Mehrheit der Geschäftsführer zu ernennen oder abzuberufen auf andere Art bedeutenden Einfluss haben oder bedeutende Kontrolle ausüben können und / oder dürfen oder  einen bedeutenden Einfluss auf eine Gesellschaft oder eine Stiftung haben, die ihrerseits zumindest eine der vier oben genannten Bedingungen erfüllt.Ebenfalls neu seit dem 30.6.16 ist, dass Gesellschaften an Stelle des bisherigen "Annual Return" einmal jährlich ein so genanntes "Confirmation Statement" einreichen. Hierzu müssen die im Register geführten Informationen über die Gesellschaft überprüft werden. Sind diese korrekt und aktuell, muss auf dem Formular CS01 (https://www.gov.uk/government/publications/confirmation-statement-cs01) eine Erklärung dieses Inhalts abgegeben werden. Haben sich hingegen zwischenzeitlich Änderungen ergeben, müssen diese auf einem getrennten Formular angezeigt werden, bevor das Confirmation Statement abgegeben wird.

Quelle: Dr. Christoph von Bernstorff