Der irische Court of Appeal hat sich in einer neueren Entscheiodung, die soeben veröffentlicht wurde (ADM Londis plc v.Ranzett & Ors (2016) IECA 290) mit dem Eigentumsvorbehalt und anderen Formen treuhänderischen besitzes befasst. Zunächst stellt das Obergericht klar, dass der Eigentumsvorbehalt inzwischen Standard im Geschäftsleben geworden sei. Schwierig sei dagegen die Konstruktion des Eigentumsvorbehalts, wenn der Verkäufer als Treuhänder, Stellvertreter, Vertragshändler oder in anderer Weise stellvertretend für den eigentlichen Eigentümber der Kaufsache auftrete. Steht man als Vertragspartner in einer solchen Rechtsposition, müsse man deutlich machen, dass man zur vertraglichen Verabredung eines Eigentumsvorbehalt befugt sei.


