Auch ausländisches Grundvermögen wird erfasst
Seit Beginn des Jahres hat Italien anstelle der bisherigen Grundsteuer zwei neue Grundsteuern eingeführt. Die neuen Regelungen erstrecken sich auch auf ausländisches Grundvermögen.
Will sich ein deutscher Einzelunternehmer künftig in Italien niederlassen, erfasst die italienische Grundsteuer auch seine (noch) in Deutschland gehaltenen Immobilien.
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